Anwalt aus Baden-Baden berät zum Thema Abfindung
25.07.2017
Freizeit, Buntes & Vermischtes
BADEN-BADEN/ACHERN/RASTATT. Abfindung und Aufhebungsvertrag - das sind unter Umständen zwei Paar verschiedene Schuhe. Denn längst nicht in jedem Fall hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. Ob ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung enthält, kann jedoch auch Verhandlungssache sein. Voraussetzung ist, dass beide Seiten mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses einverstanden sind und dies mit der Unterschrift unter diesem Vergleich bekunden. Der sogenannte "Goldene Handschlag", also die Aufnahme einer Abfindungsklausel in den Auflösungsvertrag kann für den Arbeitgeber Vorteile haben. Denn damit können lange Arbeitsgerichtsprozesse umgangen werden, wenn sich der Arbeitnehmer zu einem Klageverzicht gegen Zahlung einer Abfindung verpflichtet.
Abfindung - welche Voraussetzungen wichtig sind, weiß Dr. Müller, Anwalt (https://www.hafen-kemptner.de/) in Baden-Baden
Eine Abfindung (https://www.hafen-kemptner.de/arbeitsrecht-abfindung/) kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. Arbeitnehmer sollten sich im Falle einer Kündigung zwingend an einen Anwalt wenden. In der Kanzlei (https://www.hafen-kemptner.de/anwalt-aus-baden-baden-beraet-zum-thema-abfindung/) Hafen | Kemptner | Stiefvater für die mittelbadische Region Bühl, Baden-Baden, Rastatt und Achern ist Dr. Christian Müller Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht, Abfindung und Kündigung. Er stellt heraus: "Einen echten rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Angestellte meist nur in Ausnahmefällen. Arbeitgeber zeigen sich jedoch häufig offen für Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsklausel, weil sie arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen, die Ressourcen beanspruchen, vermeiden möchten. Wer also geschickt argumentiert und sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat die deutlich besseren Karten", stellt Dr. Müller heraus.
Dr. Müller (Baden-Baden): Bei Restrukturierungen im Unternehmen Abfindung prüfen lassen
Wird aus betrieblichen Gründen - also im Zuge einer Umstrukturierung und dem Abbau der Belegschaft eine Kündigung ausgesprochen - können Arbeitnehmer Anspruch auf eine Sozialplanabfindung haben. Arbeitsrechtler Dr. Christian Müller rät Mitarbeitern, denen ihm Rahmen der Umsetzung eines Sozialplans eine Abfindung angeboten wird, diese durch einen Anwalt prüfen zu lassen. "Der Sozialplan schreibt zwar eine Abfindung in einer Mindesthöhe vor. In Einzelfällen lassen sich aber höhere Abfindungen erzielen. Hier kommt es auf anwaltlichen Sachverstand an", betont Müller.
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Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
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