Pressemitteilung von Susanna Saxl

Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads: Neuer Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft


Freizeit, Buntes & Vermischtes

(Mynewsdesk) Berlin, 1. Februar 2018. Wer an einer Demenz erkrankt ist, hat seit der letzten Gesetzesreform wesentlich früher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wie groß der Unterstützungsbedarf ist und welcher Pflegegrad daraus resultiert, wird durch eine Begutachtung festgestellt. Für die Vorbereitung auf diese Pflegebegutachtung können Menschen mit Demenz bzw. ihre Angehörigen jetzt den neuen Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) nutzen.

Der Selbsteinschätzungsbogen der DAlzG hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Bereichen die betroffene Person noch selbstständig ist und wo Hilfebedarf im Sinne der Pflegeversicherung besteht. „Seit der Reform der Pflegeversicherung versteht das Gesetz unter Pflege nicht mehr nur Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder den Toilettengängen“, erklärt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der DAlzG. „Zur Pflege zählen nun auch viele andere Dinge, die Angehörige von Demenzkranken oft tagtäglich leisten müssen. Zum Beispiel der Umgang mit ängstlichem oder aggressivem Verhalten sowie Hilfestellungen zur Orientierung und bei der Gestaltung des Tagesablaufs. Unser Selbsteinschätzungsbogen klärt darüber auf und berücksichtigt im Unterschied zu ähnlichen Bögen die Bereiche vorrangig, in denen Menschen mit Demenz typischerweise einen Unterstützungsbedarf haben.“

Der neue Selbsteinschätzungsbogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung zum Pflegegrad steht kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung unter  http://www.deutsche-alzheimer.de (https://www.deutsche-alzheimer.de/unser-service/informationsblaetter-downloads.html#c2432). 


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