GVB lehnt EU-Pläne zu Kreditmoratorien ab / Banken nicht einseitig belasten
24.06.2020
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(Mynewsdesk) München, 24. Juni 2020 - Die Vorschläge der EU-Kommission zur europäischen Regelung von Kreditmoratorien stoßen beim Genossenschaftsverband Bayern (GVB) auf Unverständnis. „Schon jetzt treffen die Banken individuelle Lösungen mit ihren Kunden. Generelle Regelungen sind daher unnötig, da einheitliche Vorgaben den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kreditnehmer kaum gerecht werden können“, sagte GVB-Präsident Jürgen Gros am Mittwoch in München.
Die EU-Kommission plant laut einem Bericht der „Börsen-Zeitung“ (Mittwoch) europaweit einheitliche Regelungen, nach denen Verbrauchern und Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, zinslose Stundungen für Kreditraten oder Versicherungsprämien über mindestens sechs Monate in Anspruch zu nehmen. Dazu sollen „Best Practices“-Vereinbarungen getroffen werden.
„Es kann Fälle geben, in denen für Kunden Tilgungsaussetzungen hilfreich sind“, erklärte Gros. „Aber mit welcher Berechtigung soll Banken abverlangt werden, dies kostenlos zu tun?“, fragte er. „Banken sind wirtschaftliche Akteure in einer Marktwirtschaft, und sie erbringen eine Dienstleistung, die Geld kostet. Es muss den Banken überlassen bleiben, Stundungen nach individueller Bewertung zu gewähren. Es ist nicht Sache des Staates, dafür die Konditionen festzulegen.“
„Es ist inakzeptabel, wenn man nun in der EU-Kommission nur über europäische Regelungen nachdenkt, Banken einseitig kostenlose Stundungen aufzubürden“, kritisierte Gros. Die Banken hätten in der Corona-Krise einen gewaltigen Beitrag dazu geleistet, die Folgen der andauernden Krise abzufedern und täten dies auch weiterhin. „Die Kreditinstitute sind nicht Auslöser der gegenwärtigen Situation. Umso unverständlicher ist es, dass die EU-Kommission die Kosten dafür großzügig und einseitig auf jene abwälzen will, die sich als Teil der Lösung bewährt haben“, sagte Gros.
Zudem warnte Gros davor, jetzt ständig aktionistisch Maßnahmen zur Krisenbewältigung aneinanderzureihen. „Vieles ist bereits beschlossen und muss erst Wirkung entfalten. Zudem habe der Sachverständigenrat (Wirtschaftsweisen) festgestellt, dass die konjunkturelle Erholung bereits eingesetzt habe. Es ist daher klug, erst einmal die Wirkung bereits aufgesetzter Maßnahmen abzuwarten und dann nötigenfalls gezielt nachzusteuern.“
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