ARAG Recht schnell...
30.10.2024 / ID: 420113
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Kein Schadensersatz nach Datenleck +++Wegen eines Datenabgriffs auf einer Musik-Streaming-Plattform hatte ein Nutzer von der Betreiberin des Dienstes Schadensersatz verlangt. Doch laut ARAG Experten wies das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage ab: Der Kausalzusammenhang zwischen dem Datenleck und dem Schaden sei nicht erwiesen (Az.: 10 O 5225/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth .
+++ Zum Schreien +++
Ein Mann kommt täglich zum Gericht, um vor dem Gebäude einige Minuten laut zu schreien. Dass das Ordnungsamt ihn deshalb in Gewahrsam nahm, fand das Amtsgericht Dortmund nach Auskunft der ARAG Experten völlig übertrieben. Es reiche, doch einfach ein paar Minuten die Fenster zu schließen (Az.: 1 UKl 2/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Dortmund .
+++ Alarmbereitschaft als Arbeitszeit +++
Während der Alarmbereitschaftszeiten mussten Mülheimer Feuerwehrleute in einem Umkreis von zwölf Kilometer bleiben, aber auch in 90 Sekunden ausrücken können. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach dies die Zeiteinteilung so stark einschränkt, dass die Zeiten als Arbeitszeiten gelten, die damit oft über 48 Stunden pro Woche stiegen (Az.: 6 A 856/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster .
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