Pressemitteilung von Stephan Zabel

DIE JUNGEN UNTERNEHMER BJU zur Verschärfung der Antidiskriminierungsvorschriften durch den EuGH


21.04.2012 / ID: 57476
Freizeit, Buntes & Vermischtes

(NL/1197303208) Berlin, den 20.4.2012 Die Bundesvorsitzende der Jungen Unternehmer, Marie-Christine Ostermann, hat heute die geplanten Verschärfungen der Antidiskriminierungsvorschriften durch den EuGH kritisiert:

Wenn ich als Arbeitgeberin auf Nachfrage im Detail erläutern muss, warum ich eine Bewerbung abgelehnt habe, ist das ein massiver Eingriff in meine Vertragsfreiheit als Unternehmerin. Ein solches Verfahren ist nicht nur datenschutzrechtlich höchst bedenklich, sondern verlangsamt das Bewerbungsverfahren immens. Das ist eine weitere bürokratische Hürde für Arbeitgeber, die an sich schon vor dem Problem des Fachkräftemangels stehen, so Marie-Christine Ostermann.

Die Jungen Unternehmer kritisieren die aktuelle EU-Arbeitsmarktpolitik als arbeitsplatzgefährdend. Das Beschäftigungspaket der EU-Kommission werde seinem Namen nicht gerecht, da die Einführung eines Mindestlohns und die Beschneidung der Zeitarbeit gerade wenig qualifizierten Arbeitssuchenden die Chance auf eine Anstellung verbaue.

Vor diesem Hintergrund erklärt die Bundesvorsitzende der Jungen Unternehmer, Marie-Christine Ostermann: Mit den Vorschlägen und Urteilen, die derzeit von europäischer Ebene kommen, wird keine Beschäftigung geschaffen sondern vernichtet! Mindestlöhne und Einschränkungen bei der Zeitarbeit gefährden Arbeitsplätze. Durch die Verschärfung der Antidiskriminierungsvorschriften im Bewerbungsverfahren werden die Unternehmen sich künftig zweimal überlegen, ob sie eine Stelle ausschreiben oder nicht. Die Bereitschaft der Unternehmer, Einstellungen vorzunehmen wird jedenfalls sinken.

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DIE JUNGEN UNTERNEHMER sind das Forum für junge Familien- und Eigentümerunternehmer bis 40 Jahre. Unter dem Motto Freiheit, Eigentum, Wettbewerb und Verantwortung bezieht der Verband klar Stellung für eine wettbe­werbsorientierte und soziale Marktwirtschaft sowie gegen überflüssige Staatseingriffe. Die Verbands­mitglieder sind Inhaber oder Gesellschafter eines Unternehmens.
EuGH Unternehmer Antidiskriminierung

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