Unwetterschäden: Was decken Versicherungen ab?
03.06.2013 / ID: 119918
Garten, Bauen & Wohnen
Düsseldorf, im Juni 2013 - Starkregen und Gewitterböen haben bundesweit schwere Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Bei Autos, ist das relativ unproblematisch berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): "Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden. Sie zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden.
Haus und Garten
Gewitterböen erreichen häufig Windstärke 8 und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Häuserschäden die Gebäude-, und bei Wohnungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Brandschäden sind in der Gebäudeversicherung oder bei Mietern in der Hausratversicherung abgesichert. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ersetzt in der Regel die eigene Hausratversicherung. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gibt konkrete Auskunft, ob auch zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben erneuert werden. Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. "Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab", informiert Klaus-Dieter Spauszus. Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von einem Versicherungsvermittler weiterhelfen lassen.
Dächer inspizieren
Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker - und auf Kosten der Gebäudeversicherung - gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet da gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach. Übrigens können auch Schäden an getragener Kleidung (z.B. durch Sturz in der Gewitterbö) von der Hausratversicherung übernommen werden. Das oberste Gebot für Geschädigte ist jetzt nach Klaus-Dieter Spauszus: "Alle Schäden melden, möglichst mit Fotos dokumentieren und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen. Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen und andere Außenanlagen wie Markisen etc. mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Geschädigter.
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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Werstener Dorfstraße 85 40591 Düsseldorf
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