Baumkontrolle, Lenk- und Ruhezeiten, Spielplatzsicherheit - Der Bauhof wird es schon richten!
12.06.2013 / ID: 121653
Garten, Bauen & Wohnen
§ 823 BGB regelt die Verkehrssicherungspflichten, die u. a. für Aufstellung, Wartung und Instandhaltung von Spielgeräten gelten. Auch die Baumkontrolle sowie der Winterdienst fallen unter die Verkehrssicherungspflichten einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Diese Aufgaben werden in der Regel vom kommunalen Bauhof übernommen.
Themen wie:
-Wie ist das Intervall für Spielplatzkontrollen?
-Wann sind Baumkontrollen durchzuführen?
-Was ist im Umgang mit Gefahrgut besonders zu beachten?
-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten!
... gehören dabei zum Arbeitsalltag und bedürfen ggf. einer raschen Entscheidung und Klärung vor Ort.
Mit dem Buch 1x1 des Bauhofs (http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/das-1x1-des-bauhofs-praktisches-wissen-fuer-unterwegs.html) liegt den Verantwortlichen ein unverzichtbarer Praxisratgeber vor, in dem die o. g. und noch weitere wichtige Vorschriften, Fristen und Tipps für den Einsatz vor Ort enthalten sind. Durch das praktische Taschenbuchformat kann das Buch bequem mitgenommen werden und unterstützt nicht nur Neulinge, sondern auch "alten Hasen", bei der täglichen Bauhof-Arbeit.
Weitere Informationen zum Produkt und zur Bauhof-Familie der Forum Verlag Herkert GmbH (http://www.forum-verlag.com/) finden Sie hier: Bauhof (http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/bauhof.html)
Lenk- und ruhezeiten Bauhof Spielplatzkontrollen Verkehrssicherungspflicht Forum Verlag Herkert GmbH Gefahrgut 1x1 des Bauhofs
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