Rauchmelder-Pflicht: Im Schadensfall haftet der Hausbesitzer
01.07.2013 / ID: 124845
Garten, Bauen & Wohnen
Wartungsfreundliche Technik: Eingebaute Lithium-Batterien gewährleisten Funktionsfähigkeit von zehn Jahren
Rheda-Wiedenbrück. - In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in Wohnhäusern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird die Sicherheit in Eigenheimen und Mietwohnungen deutlich verbessert; schließlich brennt es in Deutschland rund 200.000 mal im Jahr. Doch wer ist für die Installation und die Wartung der Geräte zuständig? Wer haftet für Schäden bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben?
Die Antwort: Grundsätzlich der Hausbesitzer. Das gilt sowohl für das eigene Wohnhaus als auch für vermietete Wohnungen und sogar Ferienhäuser. Zwar wird kein Bußgeld fällig, wenn der Hausbesitzer seiner Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nicht nachkommt. Im Schadensfall entstehen allerdings erhebliche Haftungsrisiken, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Und auch wenn es nicht zu einem Rechtsstreit kommt, können sich Versicherungen bei der vollständigen Schadensregulierung quer stellen.
Es besteht sogar eine sogenannte Sekundärhaftung, wenn Vermieter und Mieter vertraglich den Einbau und die Wartung der Geräte an den Mieter übertragen haben. Denn der Hausbesitzer hat immer noch die Überwachungspflicht, die er in der Realität aber kaum wahrnehmen kann.
Zusätzliche Sicherheit durch fotoelektronische Rauchkammer
Auf Nummer sicher gehen Hausbesitzer daher mit hochwertigen und wartungsarmen Rauchmeldern, zum Beispiel dem Modell "B 10" der secudo GmbH. Während bei anderen Geräten meist schon nach drei Jahren die Batterien ausgewechselt werden müssen, ist dieser moderne Rauchmelder mit einer fest eingebauten Lithium-Batterie ausgestattet - wodurch eine Funktionsfähigkeit von zehn Jahren gewährleistet ist. Der Melder "B10" verfügt zudem über eine fotoelektronische Rauchkammer aus antistatischem Material, in der zuverlässig selbst kleinste Rauchmengen detektiert werden.
Rauchmelder von secudo werden ausschließlich über qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe und Sicherheits-Fachhändler vertrieben. Dort erhält der Kunde auch eine umfassende Beratung rund um den Sicherheits- und Brandschutz. Darüber hinaus führen die Fachbetriebe auch eine sachgemäße Installation durch und übernehmen auf Wunsch die regelmäßige Überprüfung der Geräte.
Weitere Informationen unter http://www.secudo.com.
http://www.secudo.com
secudo GmbH
Nickelstraße 21 33378 Rheda-Wiedenbrück
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