Pressemitteilung von Herr Dr. Immo Dehnert

Grillgenuss: So klappt’s auch mit dem Nachbarn


15.08.2013 / ID: 131695
Garten, Bauen & Wohnen

Der gemütliche Grillabend mit Freunden gilt als eine der liebsten sommerlichen Beschäftigungen der Deutschen. Leckeres Essen, anregende Gespräche und gute Musik versprechen ein fröhliches Grillvergnügen. Damit verbundener Geruch und Lärm können die lieben Nachbarn jedoch auf die Palme bringen. Was beim Grillen erlaubt ist und wie sich Ärger vermeiden lässt, erklärt die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W).


Feste Bestimmungen zum Grillgenuss gibt es vom Gesetzgeber nicht. Solange es nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder durch die Hausordnung untersagt ist, darf auf Balkon, Terrasse und im Garten gegrillt werden. Jedoch ist das Gebot der Rücksichtnahme im nachbarschaftlichen Zusammenleben oberstes Prinzip. Für einen entspannten Grillabend bedeutet das zum Beispiel, den Nachbarn rechtzeitig über das Vorhaben zu informieren. Außerdem sollte der Grill so ausgerichtet sein, dass kein Qualm in die Wohnräume und insbesondere nicht in die Schlafräume des Nachbarn eindringt. Dazu sollte er so weit wie möglich vom Nachbarhaus entfernt platziert sein.


Auch die Häufigkeit ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings gibt es dazu gerichtliche Einzelentscheidungen, die besagen, dass Grillvergnügen monatlich nur einmal stattfinden dürfen. Fühlt sich ein Nachbar durch sehr häufiges Brutzeln gestört, kann er sich bei der Hausverwaltung beschweren und sogar gerichtlich gegen den Griller vorgehen.


Auf dem Balkon lieber mit Strom grillen


Wer mit Holzkohle auf dem Balkon grillt, macht sich unbeliebt, da der Rauch unvermeidbar in die Wohnräume der Nachbarn zieht. Zudem besteht hier erhöhte Feuergefahr. Darum sollten Grillfreunde insbesondere auf dem Balkon auf einen Elektrogrill ausweichen, der keinen Qualm verursacht. Allein über Fleischgeruch während des Grillens dürfen sich Nachbarn nicht beschweren.


Typisch für Grillfeste ist nicht nur der Geruch, auch ein erhöhter Lärmpegel kann schnell entstehen und für Ärger mit dem Nachbarn sorgen. Während der Grillsaison gilt dieselbe Regel wie in der übrigen Zeit des Jahres: Ab 22 Uhr ist die Geräuschkulisse auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und die Feier sollte nach drinnen verlegt werden.


Fällt der Grillabend einmal größer aus, ist möglicherweise auch das Ausweichen auf einen öffentlichen Grillplatz ratsam, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Diese liegen meist am Stadtrand oder in Parks und können ohne Sorge um eine Geruchs- oder Lärmbelästigung Dritter genutzt werden. Allerdings sind auch hier bestehende Regelungen zur Nutzung der Grillstelle, beispielsweise zur Müllentsorgung, einzuhalten.


Berücksichtigen Grillfreunde die Bedürfnisse ihres Umfelds, spricht also nichts gegen eine fröhliche Grillparty. Ein letzter Tipp: Wer seine Nachbarn zu der Feier einlädt, kann Beschwerden von vornherein eindämmen.
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