Pressemitteilung von Alexander Zotz

Was Versicherte beim Orkan "Xaver" wissen sollten


05.12.2013 / ID: 148927
Garten, Bauen & Wohnen

Düsseldorf, 5. Dezember 2013 - der Deutsche Wetterdienst hat für Düsseldorf eine Unwetterwarnung wegen dem Orkantief "Xaver" für die nächsten Tage ausgegeben.

Frage: Welche Schutzmaßnahmen sollten die Bürger treffen?

Klaus-Dieter Spauszus: Wenn nicht unbedingt nötig, sollte man nicht nach draußen gehen und natürlich alle Türen und Fenster fest verschließen, Markisen aufrollen und leichte und freibewegliche Gegenstände, die der Sturm wegwehen könnte in die Innenräume schaffen. Versicherte haben zudem eine Pflicht zur Schadensminderung, also die Obliegenheit, Schäden möglichst gering zu halten. Bei Autos ist darauf zu achten, dass sie nicht auf hochwassergefährdeten Parkflächen abgestellt werden. Außerdem empfehlen die Versicherungskaufleute darauf zu achten, möglichst Parkplätze auf denen auch Bäume stehen, zu meiden, da das Orkantief "Xaver" mit seiner Windstärke auch Bäume umknicken kann.

Frage: Zu welchem Versicherungsschutz raten Sie? Welche Versicherungen sind sinnvoll, und welche sind überflüssig?

Klaus-Dieter Spauszus: Die Versicherungskaufleute raten Wohneigentümern auf jeden Fall zum Abschluss einer Gebäudeversicherung. Ab Windstärke 8, das sind 62,1 km/h und mehr - ist diese für den Schadenersatz zuständig. "Xaver" soll bis zu Windstärke 12 haben. Da sich Umweltgefahren (Hochwasser, Starkregen) wegen dem Klimawandel in den nächsten Jahren häufen werden, ist auch ein Zusatzschutz, genannt Elementarschaden-Versicherung, sehr sinnvoll. Dieser kann an die bestehende Gebäudeversicherung angekoppelt werden. Mieter sollten über eine Hausratversicherung verfügen. An diese kann ebenfalls eine Elementarschadenversicherung angekoppelt werden.

Frage: Was tun bei Schäden nach einem Unwetter an Haus, Auto oder etwa auch bei Personenschäden? Welche Schäden sind von der Versicherung gedeckt und welche nicht?

Klaus-Dieter Spauszus: Sturmschäden decken die Gebäudeversicherung bei Eigentümern und die Hausratversicherungen bei Mietern ab. Die Kaskoversicherung bei Autos reguliert Schäden nach einem Sturm abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung, aber ohne Rabattrückstufung. Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung, die für Schäden durch Umweltgefahren (z.B. Überschwemmung) aufkommt.

Frage: Muss man der Versicherung belegen, wie es zu einem Schaden gekommen ist? Falls ja: Wie geht man am besten vor?

Klaus-Dieter Spauszus: Die Versicherer beziehen sich bei ihrer Schadensregulierung auf offizielle Wetterdaten. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass am Schadensort Windstärke 8 oder mehr geherrscht hat, damit die Versicherungen die Schäden bezahlen. Es empfiehlt sich alle Sturmschäden zügig zu melden, Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichtern die Schadensregulierung, die von den betreuenden Versicherungskaufleuten übernommen werden kann, sofern man seine Verträge direkt bei ihnen abgeschlossen hat.

Frage: Wie schnell helfen Versicherungen im Schadensfall?

Klaus-Dieter Spauszus: In der Regel entschädigen die Versicherung innerhalb von zwei Wochen ihre Kunden. Manche Versicherungskaufleute sind zudem mit Vollmachten für die Schadensregulierung ausgestattet, so dass das Geld noch schneller fließen kann.

Frage: Kommt die Versicherung für die volle Schadenshöhe oder auch für Folgeschäden auf?

Klaus-Dieter Spauszus: Die Gebäude- und Hausratversicherungen kommen für die volle Schadenshöhe auf, sofern der Schaden durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist und keine Entschädigungsobergrenze vereinbart wurde. Dies betrifft auch Folgeschäden, also z.B. Wassereinbruch im Wohnbereich, nachdem das Dach durch "Xaver" abgedeckt wurde und die Wohnung für eine Zeit unbewohnbar geworden wird.

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Werstener Dorfstraße 85 40591 Düsseldorf

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