Pressemitteilung von Ute Klingner

Planung und Auslegung von Schallschutzmaßnahmen in Wohngebäuden nach DIN 4109 und VDI 4100


20.12.2013 / ID: 151007
Garten, Bauen & Wohnen

Werden für Wohngebäude lediglich die baurechtlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz zwischen den Vertragsparteien vereinbart, sind die Werte gemäß DIN 4109 (Ausgabe 1989) als verbindlich anzusehen und dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Diese Mindestanforderungen müssen jedoch zum Teil bereits aufgrund der gewählten Baukonstruktionen keinen Bestand haben, sondern es kann ein höherwertiger Schallschutz automatisch geschuldet sein.

Sofern ein über den Mindestanforderungen liegender Schallschutz gewünscht wird, sollte dieser nach Möglichkeit immer in einem privatrechtlichen Zusatzvertrag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Dies liegt darin begründet, dass weder das Beiblatt 2 zu DIN 4109 noch die VDI 4100 baurechtlich eingeführt sind. Einen rechtlich bindenden Charakter weisen beide Regelwerke damit nicht auf. In beiden Normen bzw. Richtlinien werden jedoch Werte für einen erhöhten Schallschutz zwischen fremden Wohn- und Arbeitsbereichen ausgewiesen.

Mit der aktuell bei der Forum Verlag Herkert GmbH erschienenen "PlanungsPraxis Schallschutz in Wohngebäuden" stehen die wichtigsten Anforderungen zur Planung und Auslegung von Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 und VDI 4100 zur Verfügung. Technische Details und farbige Abbildungen zur fachgerechten Konstruktion und Bemessung helfen, Schallschutzmängel in Wohngebäuden konsequent zu vermeiden.

Die Abbildung hierzu und nähere Informationen zum Buch unter: http://www.planungs-praxis.de (http://www.planungs-praxis.de/schallschutz.php)
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