Winterzeit ist Einbruchszeit
16.01.2014 / ID: 153129
Garten, Bauen & Wohnen
Düsseldorf, 15.01.2014 - In der dunklen Jahreszeit haben Einbrecher Hochkonjunktur: Denn verwaiste Wohnungen sind leicht an dunklen Fenstern auszumachen. "Es ist schlimm und beängstigend, wenn man dann nach Hause kommt und die Eingangstür oder die Fenster aufgebrochen findet, die Wohnung zerwühlt ist und Wertgegenstände gestohlen wurden", sagt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Neben dem Schock der Verletzung der Privatsphäre haben Betroffene einige Verluste zu beklagen: Einbrecher sind in der Regel nicht sehr wählerisch. Sie nehmen alles mit, was sich schnell transportieren und leicht verkaufen lässt, wie Schmuck, Smartphones, Laptops und natürlich auch Bargeld. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstand dabei 2012 in Deutschland ein Schaden von durchschnittlich 3.300 Euro, so hoch wie noch nie.
"Ist man Leidtragender eines Einbruchs, kommt nur die eigene Hausratversicherung für die finanzielle Entschädigung auf", informiert Spauszus. "Sie übernimmt die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für Reparaturmaßnahmen der aufgebrochenen Fenster, Türen und sonstigen Vandalismusschäden. In der Regel decken die Policen auch zeitweilige Übernachtungskosten ab, wenn die Wohnung so verwüstet wurde, dass sie erstmal unbewohnbar ist."
Immerhin haben schon 77 Prozent aller Haushalte eine solche Hausratpolice abgeschlossen. "Dennoch sollte die Versicherungssumme in angemessenen Zeiträumen überprüft werden. Schließlich verändert sich der Versicherungswert des eigenen Hausstands mit dazu gekauften Gütern in den Jahren", so Spauszus. Als Richtwert gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche, um die richtige Versicherungssumme zu berechnen und nicht unterversichert zu sein. Über Details informieren die Versicherungskaufleute.
Was viele Versicherte nicht wissen, ist, dass die Hausratversicherung auch als eine Außenversicherung Schäden abdeckt. Denn wenn jemandem draußen mit Gewalt etwas geraubt wird (Raubüberfall), kommt sie auch für Schäden auf, maximal aber für zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme. Bei Bargeld liegt das Limit je nach Vertrag bei maximal 1.000 Euro. Ein Angriff auf die Person oder schon die Androhung von Gewalt reichen aus, damit die Hausratversicherung für den Schadenersatz zuständig ist. Wichtig für eine zügige Schadenregulierung sind Zeugen.
Die Gefahr des Einbruchs in der dunklen Jahreszeit lässt sich übrigens mit relativ einfachen Mitteln verringern: Durch mit Zeitschaltuhren gesteuerte Lampen und Radios. Dann erweckt eine leere Wohnung für Einbrecher nicht den Eindruck, dass sie unbewohnt ist.
http://duesseldorf.bvk.de/
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Werstener Dorfstraße 85 40591 Düsseldorf
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