Pressemitteilung von Ilona Kruchen

Tipps für den Brennstoff-Einkauf


20.01.2014 / ID: 153404
Garten, Bauen & Wohnen

sup.- Beim Einkauf von Brennstoffen gibt es einige Verhaltensregeln, um sich vor einem unzulänglich gefüllten Tank oder fehlerhafter Abrechnung zu schützen. So ist es empfehlenswert, vor Beginn des Befüllvorgangs auf die Null-Stellung der Messanlage am Lieferfahrzeug zu achten. Bei der Gelegenheit kann auch ein Blick auf den Eichstempel nicht schaden: Die Gültigkeit darf noch nicht abgelaufen sein. Die Schlussanzeige des Zählers muss mit der Mengenangabe auf dem Lieferschein übereinstimmen. Dabei sollte sich dieser Wert nachvollziehbar aus einer Umrechnung des abgegebenen Volumens auf die Basistemperatur von 15 Grad Celsius ergeben. Vorgefertigte und mitgebrachte Lieferscheine braucht niemand zu akzeptieren. Über diese eher oberflächlichen Prüfungen hinaus macht es Sinn, schon bei der Bestellung nach dem RAL-Gütezeichen Energiehandel zu fragen. Es belegt, dass bei diesem Anbieter regelmäßig auch Profi-Kontrolleure alle Fahrzeuge, Zähler und Eichungen unter die Lupe nehmen.
Brennstoff-Einkauf Tankbefüllung Null-Stellung 15 Grad Celsius RAL-Gütezeichen Energiehandel Profi-Kontrolleure

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