Bei der Sanierungsberatung auf Kompetenz achten!
14.04.2014 / ID: 163770
Garten, Bauen & Wohnen
sup.- Beim Bau und bei der Modernisierung von Wohngebäuden ist eine sorgfältige Vorbereitung unverzichtbar. Besonders dann, wenn die Maßnahmen zu einer Reduzierung des häuslichen Energieverbrauchs führen sollen, können Planungsfehler dieses Ziel schnell zunichte machen. Deshalb sind staatliche Förderungen im Bereich Neubau und Sanierung oft an eine Beratung bzw. Baubegleitung durch Fachleute gekoppelt. Die Profis sollen gewährleisten, dass Effizienzmaßnahmen tatsächlich den jeweiligen energetischen Gegebenheiten, der gültigen Gesetzeslage und dem heutigen Stand der Gebäudetechnik entsprechen. Bei manchen Programmen ist deshalb ein Teil der Fördermittel ausdrücklich für die Beratungsleistungen von Sachverständigen vorgesehen. So bezuschusst die KfW-Bankengruppe
z. B. bei Sanierungsvorhaben die professionelle Begleitung von Ausschreibung und Angebotsauswertung, die Kontrolle der Bauausführung sowie die Abnahme und die Dokumentation der Maßnahmen.
Aktuell sind die Anforderungen an die Kompetenz dieser Fachleute noch einmal verschärft worden: Ab Juni 2014 müssen Sachverständige, die die KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" begleiten, in die so genannte Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sein. Das setzt voraus, dass sie ihre Qualifikation für diese Aufgabe durch eine umfassende Weiterbildung bzw. durch einen Hochschulabschluss sowie entsprechende Referenzen nachgewiesen haben. Ein weiteres Zulassungskriterium: Die Experten müssen ausstellungsberechtigt für Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein. Die Einführung dieser verbindlichen Expertenliste für KfW-Programme soll das Niveau energetischer Sanierungen weiter verbessern, um sowohl Brennstoffverbrauch und Schadstoff-Emissionen als auch die Heizkosten zu senken.
Konsequenterweise empfiehlt es sich für Hausbesitzer, in Energiefragen auch nach einer Bau- oder Sanierungsmaßnahme die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen manchmal weder Förder- noch Eigenmittel eingesetzt werden, beispielsweise bei leitungsungebundenen Energielieferungen. Wer mit transportablen Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas oder Holz heizt, der sollte bei seinem Anbieter auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) achten. Diese Qualitätskennzeichnung stellt sicher, dass unabhängige Gutachter in einem strengen Prüfverfahren die Seriosität des Händlers überwachen. Dabei werden die Produktgüte, die Technik von Lagern sowie Lieferfahrzeugen und auch die einwandfreie Funktionsweise der Zählereinrichtungen für die Belieferung unter die Lupe genommen. Diese Kontrollmaßnahmen von kompetenten Profis erlauben es dem Heizungsbesitzer, die Lieferantensuche auf der Internetseite http://www.guetezeichen-energiehandel.de zu starten: Denn hier sind ausschließlich Anbieter aufgelistet, die alle Qualitätskriterien für das RAL-Gütezeichen ohne Beanstandungen erfüllen.
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