Pressemitteilung von Ilona Kruchen

Die unbekannten Nebenkosten


02.06.2014 / ID: 168456
Garten, Bauen & Wohnen

sup.- Wofür genau zahlen wir eigentlich, wenn die Heizkostenrechnung fällig wird? Für die Wärme-Energie, mit der unsere Heizung betrieben wird? Dafür natürlich auch, aber ein erheblicher Teil unseres Geldes wird für Steuern, Umlagen und andere gesetzliche Abgaben kassiert. So fließen je nach verwendetem Brennstoff z. B. die Gas- bzw. die Mineralölsteuer in die Rechnung ein, zudem die Mehrwertsteuer, ein vorgeschriebener Erdölbevorratungsbeitrag und vielfach die Anteile für den so genannten Messstellenbetrieb, also etwa für den Einbau und die Wartung von Zählern. Außerdem muss der jeweilige Energieversorger mit den Lieferungen natürlich auch sein Personal, die Lager- bzw. Leitungskapazitäten sowie Vertrieb, Verwaltung und Neuinvestitionen in Rechnung stellen. Und wenn die Energie nicht über einen Leitungsnetzanschluss ins Haus kommt, dann tauchen darüber hinaus schnell Zusatzkosten auf, die manche Wärmekunden ursprünglich gar nicht einkalkuliert hatten - für einen Tank bzw. ein Brennstofflager inklusive TÜV-Abnahmen, Sicherheitsprüfungen, Wartung und gegebenenfalls Reparaturen. Eine imposante Liste also, an der der Beschaffungspreis für die eigentliche Energie nur einen Anteil hat.

Um als Hausbesitzer in dieser Flut von Rechnungsposten nicht die Orientierung zu verlieren, können zumindest die Nutzer einer flüssiggasbetriebenen Heizung einen besonderen Energieverbraucher-Komfort in Anspruch nehmen: Sie haben die Möglichkeit, mit ihrem Flüssiggas-Versorgungsunternehmen einen Vertrag über ein komplettes Leistungspaket rund um die Brennstofflieferung und -lagerung abzuschließen. Darin enthalten sind dann die Installation und die Miete für den Tank, alle Prüfungen, Abnahmen und Wartungsaufgaben. Außerdem garantiert der Vertragslieferant eine gleichbleibende Produktqualität nach DIN-Vorschriften, ausreichende Versorgungssicherheit auch in längeren Kältephasen sowie kompetente Beratung und jederzeit erreichbare Notdienste. Der pauschal abgerechnete Rundum-Service schützt die Kunden vor unliebsamen Überraschungen und macht zumindest diesen Teil der Wärmenebenkosten überschaubar. Solche Lieferverträge setzen zudem ein Signal gegen Bestrebungen des Bundeskartellamtes, die verbraucherfreundlichen Abrechnungsmodelle zu torpedieren. Stattdessen sollen nach dem Willen der Wettbewerbshüter die Discount-Preise von freien Lieferanten ohne Vertragsbindung zum Maßstab gemacht werden. Dies würde jedoch nach Einschätzung des European Trust Institute (http://www.eu-trust.org) zu einem "Discountry" führen, einer Versorgungslandschaft ohne die Sicherheiten umfassender Leistungspakete, auf die viele Verbraucher gerade bei ihrer Wärme-Energie nicht verzichten möchten.

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