Pressemitteilung von Johanna Quintus

Minol: Sicher und komfortabel - Ferninspektion von Rauchwarnmeldern


16.07.2014 / ID: 172695
Garten, Bauen & Wohnen

Mittlerweile gilt in 13 Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht, in zwei weiteren, Berlin und Brandenburg, ist sie in Planung. Neben der Ausstattung der Wohnungen ist die jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder fester Bestandteil der Pflicht. Mit dem Funk-Rauchwarnmelder "Minoprotect 3 radio" bietet Minol jetzt eine nutzerfreundliche und sichere Möglichkeit, die Betriebsbereitschaft der Geräte zu garantieren: Der Melder lässt sich ohne Betreten der Wohnung aus der Ferne inspizieren. "Mit dem Minoprotect 3 radio erfüllen Vermieter ihre rechtliche Verpflichtung. Gleichzeitig ist es für Hausbewohner eine besonders komfortable Lösung, weil Terminabsprachen rund um den jährlichen Prüftermin entfallen", sagt Eberhard Wendel, Produktmanager für Rauchwarnmelder bei Minol.

Gemäß der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 ruft Minol die relevanten Geräteparameter einmal jährlich per Funk ab. Dazu ist der Minoprotect 3 radio mit Sensoren ausgestattet, die eine Verschmutzung oder Verstopfung der Rauchkammer melden. Das Gerät erkennt darüber hinaus, ob sich innerhalb eines Mindestabstands von 50 Zentimetern Gegenstände befinden, die im Brandfall den Raucheintritt behindern könnten. Auch der Status der fest eingebauten Zehn-Jahres-Batterie ist aus der Ferne ablesbar. Sollte der Melder im Einzelfall bei ungefährlicher Rauch- und Dampfentwicklung Alarm schlagen, können die Hausbewohner das Gerät ganz einfach stumm schalten, indem sie den großen Testknopf drücken. Zudem zeigt eine LED-Kontrollleuchte in regelmäßigen Abständen an, ob der Melder funktionsfähig ist. Dank der Nachtabsenkung können die Bewohner ungestört schlafen: Die Funktion dimmt die LED-Leuchte über Nacht und unterdrückt Störungsmeldungen, die sicherheitstechnisch nicht unmittelbar relevant sind. Optional bietet Minol auch eine Diebstahlsicherung an.

Funkinspektion entspricht Sichtprüfung vor Ort

Die Funkauslesung kann die jährliche Sichtprüfung vor Ort inzwischen ersetzen. Denn nach der Novelle der DIN 14676 im September 2012 lässt die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder zur Funktionsprüfung auch technische Maßnahmen zu, die einer Sichtprüfung vor Ort gleichwertig sind. Voraussetzung für die Ferninspektion sollte die Ausstattung aller Wohnräume, ausgenommen von Küche und Bad, mit Funk-Rauchwarnmeldern sein. Zwar müssen laut Landesbauordnung lediglich Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, einen Melder haben - aus der Ferne lässt sich jedoch nicht erkennen, ob etwa ein Arbeitszimmer in ein Kinderzimmer umgewandelt wurde und deshalb einen eigenen Melder braucht.

Weiteres Modell mit Alarmvernetzung

Den neuen Funk-Rauchwarnmelder bietet Minol künftig auch als Variante Minoprotect 3 radio NET mit Alarmvernetzung an. Dieses Modell kann gruppenweise mit anderen Meldern innerhalb eines Gebäudes verbunden werden. Im Brandfall schlagen die vernetzten Geräte gleichzeitig Alarm und warnen auf diese Weise alle Bewohner. Das ist sinnvoll, wenn die Hausbewohner das Signal von Rauchwarnmeldern in entfernten Bereichen, etwa im Keller oder Treppenhaus, überhören könnten. Beide Rauchwarnmelder-Modelle lassen sich in das Funksystem von Minol integrieren: "Wer bereits funkfähige Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler von Minol hat, kann so die Verbrauchswerte für die Betriebskostenabrechnung und die Funktionsparameter der Rauchwarnmelder mit einer Lösung zentral auslesen lassen", erklärt Produktmanager Eberhard Wendel von Minol.

Mehr Infos unter: minol.de (https://www.minol.de/presse.html)

Presseinformation Minol Rauchwarnmelder Funk-Rauchwarnmelder Ferninspektion Alarmvernetzung

http://www.minol.de
Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
Nikolaus-Otto-Straße 25 70771 Leinfelden-Echterdingen

Pressekontakt
http://www.communicationconsultants.de
Communication Consultants GmbH
Jurastr. 8 70565 Stuttgart


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