§ 6 Abs 3 HOAI ist unwirksam - BGH kippt das Baukostenvereinbarungsmodell
30.10.2014 / ID: 178957
Garten, Bauen & Wohnen
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH ist das Baukostenvereinbarungsmodell hinfällig. Bis dato war es möglich, durch die Vereinbarung von fiktiven Baukosten, Honorare zu vereinbaren, die unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegen.
In der Folge müssen Honorarvereinbarungen, die zu einer Unterschreitung der Mindestsätze führen, nun aber zum Mindestsatz berechnet werden. Das bedeutet erheblich Nachforderungen von Architekten und Ingenieuren auf bestehende Verträge.
Der Praxisratgeber "Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013" ermöglicht einen schnellen Einstieg in die umfangreichen Vorschriften der HOAI auf aktuellem Stand von Gesetz und Rechtsprechung.
Anhand von Beispielrechnungen und Berechnungshilfen auf CD-ROM kann das Honorar korrekt ermittelt und prüffähig abgerechnet werden. Aktuelle Architekten- und Ingenieurverträge sowie vorgefertigte Musterdokumente zur rechtssicheren Anwendung der HOAI 2013 runden das Werk ab.
Mehr Informationen zum Werk unter "Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013" (http://www.forum-verlag.com/bau-und-immobilien/die-neue-honorarordnung-fuer-architekten-und-ingenieurleistungen.html)
HOAI 2013 Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013 BGH Baukostenvereinbarungsmodell fiktiven Baukosten Forum Verlag Herkert GmbH
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