Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
11.10.2016 / ID: 241797
Garten, Bauen & Wohnen
Grundsätzlich kann ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn eine Entschädigung verlangen, wenn von dessen Bäumen große Mengen von Laub in seinen Garten fallen. Allerdings gilt dies nur bei einer - aus objektiver Sicht - ungewöhnlich großen und unzumutbaren Beeinträchtigung des Grundstücks. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München.
AG München, Az. 114 C 31118/12
Hintergrundinformation:
Beeinträchtigt Laub von den Bäumen des Nachbargrundstücks ein Grundstück ungewöhnlich stark, kann der Eigentümer vom Nachbarn eine sogenannte Laubrente fordern. Dies ist eine Art Entschädigung für die notwendigen Kehr- und Entsorgungsarbeiten. Rechtsgrundlage dafür ist § 906 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Aber: Eine Laubrente gibt es nur im Ausnahmefall, grundsätzlich ist Herbstlaub im Garten zu dulden. Der Fall: Ein Grundstückseigentümer in München hatte einen großen alten Lindenbaum im Garten. Dieser sorgte trotz zehn Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze bei der Nachbarin für Unwillen. Sie fühlte sich mehrmals im Jahr durch den massiven Anfall von hinübergewehten Blüten, Blättern und kleinen Ästen belästigt, die ihren Gemüsegarten und ihren Rasen bedeckten, sich auf der Garagenzufahrt anhäuften und ihre Regenrinnen verstopften. Sie müsse drei- bis viermal jährlich die Regenrinnen reinigen und zehn bis fünfzehn 80-Liter-Tonnen an Laub entsorgen. Da sie die nachbarliche Linde als Hauptverursacher ansah, verklagte sie deren Eigentümer auf Zahlung einer jährlichen Laubrente von 500 Euro. Das Urteil: Das Amtsgericht München entschied nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice, dass der Klägerin keine Laubrente zustünde. Zwar sei eine solche in einem derartigen Fall durchaus denkbar. Hier sei die ortsübliche Nutzbarkeit des Grundstücks jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt. Ob etwas wesentlich sei, richte sich nicht nach persönlichen Empfindungen, sondern sei objektiv zu beurteilen. Das Grundstück befinde sich in einer seit langem gewachsenen Wohngegend mit Gärten und viel Baumbestand. Auch die Mehrheit der Nachbargrundstücke sei dem Abfallen von Laub, Blüten und Blättern eigener und fremder Bäume ausgesetzt. Die Klägerin müsse daher wie alle anderen Nachbarn auch die entsprechenden Reinigungsarbeiten vornehmen. Alter oder Vermögen spielten dabei keine Rolle. Immerhin genieße sie den Lagevorteil eines Grundstücks im Grünen. Sie habe den damit verbundenen Nachteil von abfallenden Pflanzenteilen hinzunehmen.
Amtsgericht München, Urteil vom 26.2.2013, Az. 114 C 31118/12
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher Zivilrecht AG München Laub Nachbargrundstück Eigentümer Laubrente Wohngegend Baumbestand
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.05.2025 | ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps für Hobbygärtner
ARAG Verbrauchertipps für Hobbygärtner
23.05.2025 | Norbert Seeger
Wildkräuter integrieren: Norbert Seeger über ökologische und kulinarische Vorteile naturnaher Gartengestaltung
Wildkräuter integrieren: Norbert Seeger über ökologische und kulinarische Vorteile naturnaher Gartengestaltung
23.05.2025 | Bauherrenreport GmbH
Imagegewinn für Handwerksbetriebe durch Veröffentlichung der Kundenzufriedenheit
Imagegewinn für Handwerksbetriebe durch Veröffentlichung der Kundenzufriedenheit
22.05.2025 | zeroemissionbuildingdesign GmbH
Smart Home Revolution: Wie Dirk Henning Braun die Digitalisierung der Einheiten vorantreibt
Smart Home Revolution: Wie Dirk Henning Braun die Digitalisierung der Einheiten vorantreibt
22.05.2025 | Freese Fußbodentechnik GmbH
Designestrich für denkmalgeschützten Pferdestall der Bötzow Brauerei
Designestrich für denkmalgeschützten Pferdestall der Bötzow Brauerei
