Heizkostenabrechnungen auf dem Prüfstand:
07.02.2011
Garten, Bauen & Wohnen
sup.- Ein sorgfältiger Umgang mit Heizenergie ist in vielen Familien zur wichtigen Disziplin geworden. Umso ärgerlicher, wenn trotzdem für die Wärme nicht der effektive Verbrauch des einzelnen Haushalts gezahlt werden muss, sondern möglicherweise wesentlich mehr. Leider ist aber genau dies häufig bei Mietwohnungen der Fall - und oft genug haben die Betroffenen von ihrer finanziellen Mehrbelastung nicht die geringste Ahnung. So lässt sich jedenfalls die Auswertung zahlreicher Heizkostenabrechnungen interpretieren, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz innerhalb der letzten zehn Jahre genauer unter die Lupe genommen hat. Das alarmierende Ergebnis, das in den übrigen Bundesländern vermutlich nicht anders ausfallen dürfte: Nur ein gutes Drittel der Heizkostenabrechnungen (36 Prozent) war ganz ohne Beanstandungen, bei 17 Prozent bestand zumindest in einigen Punkten Klärungsbedarf und mit 47 Prozent hatte nahezu die Hälfte der Abrechnungen erhebliche Mängel.
Zu den Fehlerquellen zählen z. B. unzulässige Pauschalen für die Warmwasser-Gesamtkosten, eine mangelhafte Berücksichtigung von Verbrauch und Wohnfläche oder bestimmte Heizungsbetriebskosten, die in der Rechnung überhaupt nicht auftauchen dürfen. Bei Häusern mit einer Ölzentralheizung ist zudem nicht selten die Berechnung der Heizöllieferungen fehlerhaft. Hier, so die Verbraucherzentrale, ist Vorsicht geboten, wenn für eine Tankbefüllung kein Anfangs- oder Restbestand angegeben ist, wenn diese Bestände immer die gleichen Werte haben oder sogar stets bei null stehen. Zumindest diese Versäumnisse eines Vermieters oder Verwalters lassen sich mit einem kritischen Blick auf die Abrechnung feststellen.
Aber was machen z. B. Heizölkunden mit eigenem Tank, die nicht vom Verwalter, sondern direkt vom Lieferanten ihre Rechnung erhalten? Sie haben die Möglichkeit, eine professionelle und trotzdem kostenlose Kontroll-Instanz für Lieferung, Mengenmessung und Abrechnung in Anspruch zu nehmen: Wenn ein Heizölanbieter auf seinen Tankfahrzeugen oder in den Geschäftspapieren das RAL-Gütezeichen Energiehandel führt, dann gehört er zu einer Gruppe besonders streng kontrollierter Lieferunternehmen. Diese Auszeichnung wird nur verliehen, wenn externe Sachverständige die Produktgüte, die Betriebsabläufe und Sicherheitsstandards sowie die lager- und liefertechnischen Einrichtungen dauerhaft überwachen. Gerade die Vollständigkeit der Angaben auf Lieferschein bzw. Abrechnung kommt unter die Lupe der Gutachter. Natürlich können auch die Vermieter oder Verwalter von Wohnhäusern mit Ölheizung diesen Service in Anspruch nehmen. Sie können sich dann darauf verlassen, für Abrechnung und Umlage der Heizkosten verlässliche Daten zu haben.
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