Pressemitteilung von Sabine Gladkov

ERGO Verbraucherinformation "Wie man sein Haus gegen Herbststürme wappnet"


Garten, Bauen & Wohnen

Wenn die Herbststürme toben, gibt es nichts Schöneres, als es sich zu Hause so richtig bequem zu machen: Ein gemütlicher Abend auf der Couch bei Tee und Kerzenlicht, während draußen die Winde ums Haus peitschen und der Regen gegen die Fenster prasselt - für die meisten Menschen eine mehr als angenehme Vorstellung. Doch mit der Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden kann es schnell vorbei sein. Denn jedes Jahr richten vor allem Herbst-Unwetter in Deutschland Millionenschäden an. Hausbesitzer sollten daher rechtzeitig daran denken, ihr Eigentum für die kühle Jahreszeit zu wappnen. Wie man sich gegen Sturm, Blitz und Hagel absichert, weiß Tanja Cronenberg von ERGO.

Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, überschwemmte Keller - Herbststürme können verheerende Kräfte entwickeln. Die Folgen der Zerstörung, die sie dabei hinterlassen, sind unkalkulierbar. "Sturmschäden am eigenen Haus sind nicht nur teuer, sondern auch gefährlich", warnt ERGO Expertin Tanja Cronenberg. "Man stelle sich nur vor, ein herunterfallender Dachziegel trifft einen Passanten oder ein Ast fällt auf ein vorbeifahrendes Auto." In solchen Fällen können Hausbesitzer unter Umständen für die Schäden haftbar gemacht werden. Immobilien-Eigentümern sei daher dringend geraten, Haus und Garten sturmfest zu machen, bevor das Wetter unbeständig wird. Denn mit Vorsorge und Instandhaltung lassen sich die Risiken deutlich mindern.


Morsche Bäume sind eine Gefahrenquelle

Gerade im Herbst sollte es selbstverständlich sein, alle Türen und Fenster zu schließen, ehe man das Haus verlässt. Sonst kann Regen hereinlaufen oder die Fenster schlagen bei Wind so heftig gegen die Rahmen, dass die Scheiben zerbrechen. Sobald die Tage kürzer werden, kommt zudem eine ganze Menge Arbeit auf Hausbesitzer zu: Zunächst müssen alle Bäume im Garten kontrolliert werden. Vielleicht sind einige von ihnen krank oder morsch und werden keinem Sturm mehr standhalten. "Auch das Dach sollte man regelmäßig von einem Fachmann begutachten lassen", rät Tanja Cronenberg. "Möglicherweise sind einige Ziegel locker oder der Firstmörtel hat Risse bekommen." Nötig ist ebenso sicherzustellen, dass Schneeschutz-, Begehungs- und Dachrinnensysteme sich bei stärkerem Wind nicht lösen können. Außerdem sollte man keinesfalls vergessen, alle Blumentöpfe vom Balkon zu räumen, damit sie nicht heruntergeweht werden. "Sobald die Bäume ihr Laub verloren haben, wird es schließlich Zeit, die Dachrinnen von Blättern und Moosen zu säubern", betont die ERGO Expertin. "Denn wenn das Regenwasser nicht abfließen kann, wird es womöglich große Schäden im Mauerwerk verursachen." Vor dem ersten Frost müssen außerdem alle Wasserleitungen im Außenbereich abgedreht und das Restwasser abgelassen werden, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern und zudem den Versicherungsschutz gegen Frostschäden und deren Folgen nicht zu gefährden.


Eine Wohngebäudepolice ist ein absolutes Muss

Doch nicht alle Sturmschäden können verhindert werden. Wer auf den richtigen Versicherungsschutz verzichtet, steht daher womöglich im Ernstfall im Regen, sagt Tanja Cronenberg: "Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer ein absolutes Muss. Diese Police deckt ab Windstärke acht alle Sturm- und Sturmfolgeschäden an der Immobilie ab." Der Versicherer zahlt also, wenn zum Beispiel ein entwurzelter Baum das Dach zerstört - allerdings nur, solange Haus und Garten ordentlich gewartet sind. Wer diese Pflichten vernachlässigt hat, verliert unter Umständen den Gebäudeversicherungsschutz und ist auf eine Privathaftpflichtversicherung angewiesen, sollte beispielsweise ein Ziegel von seinem Dach einem Nachbarn auf den Kopf fallen. Sinnvoll ergänzen lässt sich der Versicherungsschutz zudem mit einer Elementarschadenversicherung. Denn damit können weitere Schäden, etwa durch Überschwemmungen oder Rückstau, abgesichert werden. "Die klassische Wohngebäudeversicherung springt nämlich neben der Brandgefahr, in der beispielweise auch der Blitzschlag enthalten ist, nur für Schäden durch Sturm und Hagel oder für Leitungswasser-, Rohrbruch- und Frostschäden ein", erklärt die ERGO Fachfrau.

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