"Sicher in der Wohngemeinschaft" ERGO Verbrauchertipps
08.08.2012
Garten, Bauen & Wohnen
Hauptmieter haften für Schäden, die ihre Mitbewohner anrichten
Ob Studentenbude oder Senioren-WG - ein entspanntes Zusammenleben beginnt mit einem soliden rechtlichen Fundament. "Ein Mietvertrag, in dem möglichst viele Details klar geregelt sind, hilft Streit vorzubeugen", betonen die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Grundsätzlich gibt es drei Vertragsmodelle für WGs. Die erste Möglichkeit ist, dass ein Bewohner als Hauptmieter in den Vertrag eintritt und an die anderen untervermietet. Das bedeutet viel Verantwortung: Der Hauptmieter haftet für die Gesamtmiete und alle eventuellen Schäden zunächst selbst. Dafür hat er jedoch das Recht, seine Mitbewohner auszusuchen und Störenfrieden ordnungsgemäß zu kündigen. Die zweite Option: Alle Mitbewohner stehen als (Haupt-)Mieter im Vertrag. "Dann haften sie gesamtschuldnerisch. Zahlt einer seinen Mietanteil nicht oder brennt Löcher in den Teppich, kann sich der Vermieter an jeden der Mieter halten", erklären die D.A.S. Juristen. Zudem können sie den Vertrag auch nur gemeinschaftlich kündigen. Ratsam ist daher, eine Nachmieterklausel zu vereinbaren, die den Austausch einzelner Mitbewohner erleichtert. Drittens kann der Vermieter mit jedem Mieter einen Einzelvertrag abschließen. Dann haftet jeder für sich. Allerdings haben die Mieter dann keinerlei Mitspracherecht in der Frage, wer in die anderen Zimmer zieht.
Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Gutes WG-Klima dank Putzplan und Haushaltskasse
Wo sich unterschiedliche Menschen Wohnraum teilen, treffen auch ganz verschiedene Vorstellungen von Tagesplanung und Hygiene aufeinander. "Feste Absprachen erleichtern das Zusammenleben erheblich", erklären die Experten von ERGO. "Wenn es beim Einzug heißt: ,Das regeln wir schon', ist Vorsicht geboten und Stress vorprogrammiert." Am häufigsten sorgt das Thema Sauberkeit für Konflikte. Abhilfe schafft der altbewährte Putzplan. Darin sollten die Mitbewohner genau festhalten, wer wann mit Saubermachen dran ist. Eine detaillierte Festlegung der Aufgaben, etwa was genau der Putzdienst wie zu reinigen hat, reduziert zusätzlich die Anzahl möglicher Streitpunkte. Oft genug sorgt auch Lärm für Ärger mit den Mitbewohnern: Am besten, die WG-Mitglieder prüfen schon vor dem Einzug, ob ihre Gewohnheiten auch zusammenpassen. Gibt es dennoch Probleme, empfiehlt es sich, Ruhezeiten abzumachen. "Generell ist das Leben in einer WG nicht ohne Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft möglich", betonen die ERGO Experten. Sinnvoll ist zudem eine Haushaltskasse für Allgemeinbedarf wie Putzmittel, Toilettenpapier oder Salz. Dann bekommt keiner das Gefühl, häufiger oder mehr für WG-Einkäufe zu bezahlen als andere. Für persönliche Leckereien sollte zudem jeder ein eigenes, markiertes Fach im Kühlschrank haben.
Quelle: ERGO
Vor welchen Risiken sich WG-Bewohner schützen sollten
Wenn viele Leute unter einem Dach leben, passiert schnell mal ein Unglück: Egal, ob ein Brand die WG verwüstet oder ein Rohrbruch die Wohnung unter Wasser setzt - die Schäden sind mitunter beträchtlich. "Jeder, der in einer WG lebt, ist daher gut mit einer Hausratversicherung beraten", sagen die ERGO Experten. "Studenten sollten aber zunächst prüfen, ob die Versicherung der Eltern das erste eigene Zimmer nicht vielleicht noch mit abdeckt." Dabei spielt auch der Mieterstatus eine Rolle: Sofern es einen Hauptmieter gibt, brauchen die Untermieter je einen eigenen Schutz für ihre Zimmer. Stehen alle Bewohner im Mietvertrag, können sie eine gemeinsame Versicherung abschließen. Die Hausratversicherung sichert das Wohnungsinventar gegen Schäden ab, die zum Beispiel durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstehen. Allerdings greift sie nicht, wenn ein Mitbewohner dem anderen versehentlich ein Glas Saft in den Computer kippt. "Das wäre ein Fall für die Haftpflichtversicherung, die für jeden einzelnen WG-Bewohner ebenfalls sehr empfehlenswert ist", so die Experten von ERGO. "Ohne entsprechenden Schutz kann im ungünstigsten Fall schon eine kleine Unachtsamkeit zu einem Schaden führen, für den man ein Leben lang gerade stehen muss." Hauptmieter sollten von den Untermietern deshalb unbedingt den Nachweis einer Haftpflichtversicherung fordern.
Quelle: ERGO
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