Firmengruendung in den USA - USAG24, Inc
20.05.2011
Handel & Dienstleistungen
Wir organisieren und begleiten Ihre Firmengründung in den USA.
Die Firmengründung z. B. einer Corporation (US-Aktiengesellschaft)
erfolgt grundsätzlich binnen 48 Stunden. Gerne unterstützen wir Sie
auch bei der Gründung von Partnerships - General Partnership
("Allgemeine bzw. Gewöhnliche Partnerschaft", welche mit der OHG
vergleichbar ist), die Limited Partnership, kurz LP ("Begrenzte Partnerschaft",
die mit der KG vergleichbar ist), die Limited Liability Partnership, kurz LLP ("Partnerschaft mit begrenzter Haftung", die eine Zwischenform zwischen
einer KG und einer GmbH darstellt) - oder der Gründung einer Limited Liability Companies, kurz LLC ("Gesellschaften mit beschränkter Haftung", halbwegs vergleichbar mit einer deutschen GmbH).
Während man EUR 25.000,- Kapital z.B. zur Gründung einer GmbH oder
EUR 50.000,- zur Gründung eine AG in Deutschland benötigt, kann in den
USA eine Corporation schon mit deutlich weniger Kapital gegründet werden (siehe hierzu Preise).
Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art". Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch
geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die
im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit
ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen
gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen
GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige
Firma behandelt - sie können ein Gewerbe anmelden, z. B. eine Gaststättenerlaubnis beantragen oder eine § 34 c GewO-Erlaubnis
beantragen, in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften
gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche
Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen
werden muss.
Bei einer reinen Geschzäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den USA
nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer ist bereits
in der jährlichen Verwaltungsgebühr (siehe hierzu Preise) enthalten.
Kurzinfos zu den einzelnen Rechtsformen:
Das amerikanische Gesellschaftsrecht, das ursprünglich durch die Rechtsprechung entwickelt wurde, ist nun großenteils auch gesetzlich
geregelt. Dennoch gibt es kein einheitliches amerikanisches
Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich
steht in den Vereinigten Staaten den Einzelstaaten zu. Die meisten
Einzelstaaten haben ihre gesetzlichen Vorschriften jedoch an auf
bundesweit einheitlich entwickelte Modellgesetze angelehnt.
Unter dem Oberbegriff der Personengesellschaft werden die
Gesellschaftsform der General Partnership, der Limited Partnership,
der Limited Liability Partnership und der Limited Liability Company zusammengefasst. Allen diesen Gesellschaftsformen ist gemein,
dass sie in ihrem Bestand von ihren Mitgliedern abhängig sind und
ihre Geschäfte grundsätzlich von den Gesellschaftern selbst geführt
werden.
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