Ablauf der Übergangsregelungen beim Sozialversicherungsrecht von geringfügig Beschäftigten
30.09.2014 / ID: 176069
Handel & Dienstleistungen
Am 31. Dezember 2014 laufen die Übergangsregelungen der neuen Sozialversicherungsrichtlinien vom 01.01.2013 ab. Danach gelten die neuen Richtlinien im Sozialversicherungsrecht für alle geringfügig Beschäftigten.
Seit 01.01.2013 gilt eine neue Verdienstgrenze bei der Entgeltgeringfügigkeit. Wurde bisher der Verdienst von bis zu 400 EUR monatlich als geringfügig beschäftigt angesehen, liegt diese Grenze jetzt bei 450 EUR.
Zusätzlich haben sich mit diesen Neuregelungen aber auch die Versicherungsfreiheiten von geringfügig Beschäftigten geändert, nun müssen auch "Mini-Jobber" rentenversichert sein. Dabei enden die Übergangsregelungen für Beschäftigungsverhältnisse, die vor dem 01.01.2013 begannen und bei denen der Verdienst unter 400 EUR monatlich lag, am 31.12.2014. Mit einem entsprechenden Antrag kann man unter Umständen von der Versicherungspflicht befreit werden.
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