Sicherheitscheck für Arbeitsmittel: Prüfpflicht und Prüfplaketten
29.09.2011
Handel & Dienstleistungen
Prüfplaketten zur Terminkontrolle
Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gehört in jedem Unternehmen zum festen Betriebsablauf. Arbeitsmittel zu prüfen ist aber nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit und eines reibungslosen Betriebs. Mit regelmäßigen Prüfungen werden Probleme frühzeitig erkannt, wodurch die Funktionstüchtigkeit der Arbeitsmittel gesichert und Ausfallzeiten reduziert werden können. Durch Prüfplaketten sind erfolgte Prüfungen oder anstehende Inspektionen direkt erkennbar. So erleichtern Prüfetiketten die Terminkontrolle für wiederkehrende Prüfungen.
Nur regelmäßige Prüfungen schaffen Sicherheit
Nahezu alle Verordnungen, Vorschriften oder Gesetze zu Arbeitsmitteln enthalten Angaben zu Prüfpflichten. Die allgemeine Grundlage bildet §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese verpflichtet Arbeitgeber dazu, entweder in wiederkehrenden Intervallen, die bspw. durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurden, oder nach besonderen Ereignissen, wie etwa nach Unfällen oder einem Ortswechsel, die Arbeitsmittel auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Darüber hinaus gibt es weitere Vorschriften und Prüfnormen für spezielle Arbeitsmittel, etwa die BGV A3 für elektrische Betriebsmittel, das Medizinproduktegesetz oder Regalprüfungen gemäß DIN EN 15635, die in der Regel konkrete Angaben zu Prüffristen und Prüfverfahren enthalten.
Aus den Prüfpflichten ergeben sich allerdings auch Vorteile für Arbeitgeber. So werden durch die wiederkehrenden Prüfungen, auch die Wartungs- und Instandhaltungsprozesse verbessert, was Störungen und Funktionsausfälle reduziert. Insbesondere aber dienen regelmäßige Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen dazu, Verletzungen oder andere schwerwiegende Folgen für Arbeitnehmer zu vermeiden.
Alle Arbeitsmittel müssen geprüft werden
Prüfungen auf Sicherheit und Funktionstüchtigkeit beschränken sich nicht auf besondere Maschinen oder Geräte. Prinzipiell müssen alle Arbeitsmittel regelmäßig oder nach besonderen Ereignissen geprüft werden. Dies betrifft die tonnenschwere Maschine ebenso wie den Teekocher oder Schreibtisch. In Bezug auf Prüffristen und Prüfverfahren können jedoch Unterschiede bestehen - abhängig von den Risiken, die von dem Arbeitsmittel ausgehen und dessen Anfälligkeit für Verschleiß.
Mit Prüfplaketten Prüfungen dokumentieren und den Überblick behalten
Zu jeder Betriebsmittelprüfung gehört die Pflicht, die Prüfung umfassend zu dokumentieren. Prüfplaketten ( http://www.seton.de/58/Pruefplaketten/ ) erleichtern diese Aufgabe, da sich mit ihnen nachvollziehen lässt, wann Arbeitsmittel geprüft wurden und wann die nächste Kontrolle bevorsteht. Ebenso eignen sich Prüfplaketten dazu, die Prüfverpflichtungen langfristig zu planen. Durch die Angabe zukünftiger Prüftermine behalten die Verantwortlichen den Überblick über anstehende Prüfungen und Nutzer der Arbeitsmittel können anhand der Prüfplakette direkt erkennen, falls eine Prüffrist abgelaufen ist.
Für jedes Arbeitsmittel die richtige Prüfplakette
Die Unterschiede in den zu prüfenden Arbeitsmitteln verlangen auch unterschiedliche Prüfplaketten. Die Anforderungen an eine Prüfplakette für einen Feuerlöscher sind andere, als die an eine Prüfplakette für eine Maschine in einem verschmutzten und öligen Umfeld. Ebenso wichtig ist auch die Gestaltung der Prüfplaketten: Welche Informationen auf die Prüfplakette aufgedruckt sind, ist häufig von der Art der Prüfung und des Arbeitsmittels abhängig. Muss eine erfolgte Prüfung datiert werden oder der nächste Prüftermin angezeigt werden? Hilft ein einheitliches Farbschema Prüffristen deutlicher herauszustellen? Soll die Prüfplakette einen Hinweis darauf enthalten, nach welcher Vorschrift geprüft wurde, oder ist ein Freifeld wichtig, um den Namen des Verantwortlichen einzutragen? Diese unterschiedlichen Anforderungen kommen bei der Auswahl von Prüfplaketten zum Tragen.
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