Neues Auskunftsportal für die Zeitarbeit freigeschaltet
02.02.2012 / ID: 46117
Handel & Dienstleistungen
Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat am 01.02.2012 eine neuartige Auskunftsplattform für die Zeitarbeit freigeschaltet. Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, können dort kostenlos überprüfen, ob Zeitarbeitsfirmen Sozialversicherungsbeiträge zuverlässig abführen und die jeweiligen Auskünfte der Krankenkassen dazu einsehen. Das Webportal schafft mehr Transparenz und Sicherheit, minimiert Aufwände und reduziert das Risiko der Subsidiärhaftung.
Unternehmen, die Leiharbeitnehmer beschäftigen, haften per Gesetz gemeinsam mit ihren Zeitarbeitsfirmen für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (Subsidiärhaftung gemäß § 28e SGB IV und § 150 SGB VII). Entleihbetriebe benötigen daher regelmäßig verlässliche Informationen, ob die von den Zeitarbeitsunternehmen gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich abgeführt wurden. Die Krankenkassen, die hierfür sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen, können diese jedoch aus Datenschutzgründen nicht direkt an die Entleiher senden. Somit sind diese stets auf die Mitwirkung ihrer Zeitarbeitsfirmen angewiesen, haben jedoch keine Garantie, dass die im Regelfall in Kopie zur Verfügung gestellten Dokumente auch tatsächlich echt sind. Das IZS Institut für Zahlungssicherheit hat nun eine neuartige Webplattform entwickelt, die mehr Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten schafft sowie Aufwände und Haftungsrisiken reduziert.
IZS ist ein unabhängiges Service-Institut und recherchiert jeden Monat für angeschlossene Zeitarbeitsunternehmen, ob diese ihre gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich pünktlich und vollständig abgeführt haben. Die zu überprüfenden Daten erhält IZS elektronisch direkt aus dem Lohnbuchhaltungsprogramm der Zeitarbeitsfirma. IZS übernimmt im Anschluss die Abstimmung mit den Krankenkassen, besorgt Auskünfte, verarbeitet diese digital und veröffentlicht die Ergebnisse auf dem neuen Webportal http://www.unbedenklichkeitsbescheinigung.de.
Vom IZS-System profitieren Zeitarbeitsfirmen und deren Kunden gleichermaßen. So entfällt für Zeitarbeitsunternehmen einerseits der manuelle Abstimmungsaufwand mit den Krankenkassen. Andererseits erübrigt sich auch die Bearbeitung von Kundenanfragen nach Unbedenklichkeitsbescheinigungen, da diese Dokumente jederzeit über das Webportal abrufbar sind.
Entleihbetriebe wiederum können nun selbst online und kostenlos nachprüfen, ob ihre Zeitarbeitsfirmen Sozialversicherungsbeiträge ordentlich abführen und dazu aktuelle wie auch historische Auskünfte der Krankenkassen einsehen. Da alle Daten von IZS als neutraler Clearingstelle verarbeitet und bereitgestellt werden, können Nutzer sicher sein, dass diese auch vertrauenswürdig sind. Unternehmen, die regelmäßig Updates zu ihren Zeitarbeitsfirmen benötigen, erhalten über den kostenlosen IZS-Infoservice jeden Monat automatisch aktualisierte Auskünfte per E-Mail. So erfahren Entleihbetriebe frühzeitig, wenn Beitragsrückstände bestehen und können sofort handeln, um finanzielle Nachteile aus ihrer Subsidiärhaftung zu vermeiden.
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