Neuerung im Steuerrecht: Zinseinkünfte aus den USA werden ab 2013 automatisch an US-Finanzbehörden gemeldet
11.05.2012 / ID: 60586
Handel & Dienstleistungen
(Dresden, 09. Mai 2012) Ab dem 1. Januar 2013 müssen US-amerikanische Banken Zinseneinkünfte von Nichtamerikanern automatisch an die Finanzbehörden der Vereinigten Staaten melden. Dies betrifft aber nur Personen aus Ländern, mit denen die USA ein Informationsaustauschabkommen unterhält, wie beispielsweise Deutschland, Schweiz oder Österreich.
Diese Neuerung bedeutet, dass Kapitaleinkünfte, die in den USA erzielt werden, über den Umweg des Datenaustauschs mit den USA den hiesigen Finanzämtern mitgeteilt werden können. Deutsche Steuerzahler, die Zinseinkünfte beispielweise in der USA in ihrer deutschen Steuererklärung nicht angeben, müssen nun damit rechnen, dass das Finanzamt nachfragt.
Welche Konsequenzen das für Personen mit US-Einkünften hat, weiß Certified Public Accountant Achim Weber, der in Dresden und Chicago eine Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht unterhält. Die Kanzlei berät in Fragen der sogenannten Compliance, der Bereitschaft der Bürger und Unternehmen, geltendes Steuerrecht freiwillig und korrekt zu befolgen. Notwendige Formulare, welche die betroffenen Anleger ausfüllen müssen, werden von der Fachkanzlei beim Internal Revenue Service und/oder anderen Behörden der USA eingereicht.
http://www.weber-cpa.com
Achim Weber – Certified Public Accountant
Bautzner Landstraße 29 01324 Dresden
Pressekontakt
http://www.weber-cpa.com
Achim Weber – Certified Public Accountant
Bautzner Landstraße 29 01324 Dresden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Achim Weber
11.05.2012 | Achim Weber
Internal Revenue Service: Staatsbürger der USA, die dauerhaft in Deutschland arbeiten, unterliegen nur der deutschen Sozialversicherung
Internal Revenue Service: Staatsbürger der USA, die dauerhaft in Deutschland arbeiten, unterliegen nur der deutschen Sozialversicherung
11.05.2012 | Achim Weber
Dresdner Fachkanzlei Achim Weber unterstützt Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderungen
Dresdner Fachkanzlei Achim Weber unterstützt Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderungen
11.05.2012 | Achim Weber
US-Finanzgericht: Angestellte des deutschen Verteidigungsministeriums mit Wohnsitz in den USA unterliegen der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht
US-Finanzgericht: Angestellte des deutschen Verteidigungsministeriums mit Wohnsitz in den USA unterliegen der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.08.2025 | Augeon AG
Rohstoffe im Visier - Europas Wettlauf um die knappen Schätze der Zukunft
Rohstoffe im Visier - Europas Wettlauf um die knappen Schätze der Zukunft
13.08.2025 | Pfahnl Backmittel GmbH
Pfahnl Backmittel GmbH stärkt Vertriebsstruktur: Hermann Stöckl übernimmt Position des Head of Sales DACH
Pfahnl Backmittel GmbH stärkt Vertriebsstruktur: Hermann Stöckl übernimmt Position des Head of Sales DACH
13.08.2025 | Pfahnl Backmittel GmbH
Pfahnl Backmittel GmbH stärkt Vertriebsstruktur: Hermann Stöckl übernimmt Position des Head of Sales DACH
Pfahnl Backmittel GmbH stärkt Vertriebsstruktur: Hermann Stöckl übernimmt Position des Head of Sales DACH
12.08.2025 | Frank Hoffmann Immobilien GmbH & Co. KG
Immobilien- und Finanzierungslösungen aus einer Hand
Immobilien- und Finanzierungslösungen aus einer Hand
12.08.2025 | The Storytelling Academy
Storytelling Camp: Unternehmen erleben Storys, die wirken
Storytelling Camp: Unternehmen erleben Storys, die wirken
