Dresdner Fachkanzlei Achim Weber unterstützt Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderungen
11.05.2012 / ID: 60584
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Dresden, 09. Mai 2012) Angehörige von behinderten Kindern und die Kinder selbst brauchen Entspannung wie jeder andere auch. Nur die Anforderungen an einen Urlaub sind anders. Die Kindervilla Dorothee in Kreuztal wird diesen Ansprüchen gerecht. Ab sofort wird die Arbeit des Hauses von der Dresdner Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht Achim Weber unterstützt.
Menschen mit Behinderung sind oft ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Deren Eltern und Angehörige brauchen die Gewissheit, dass es einen Platz für sie gibt, an dem sie gemeinsam mit ihrem Kind entspannen können. Die Kindervilla Dorothee ermöglicht Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Eltern bzw. Angehörige. Die Kindervilla Dorothee ist dabei für körper- und geistig behinderte Kinder und Jugendliche aller Pflegestufen gedacht. Speziell ausgebildete Mitarbeiter übernehmen die Betreuung und Pflege für den gesamten Aufenthalt der Gäste, deren Eltern Entlastung brauchen oder selbst einige Tage Erholung suchen.
Hinter der Kindervilla stehen ein Verein sowie eine Stiftung, die die Arbeit aus Spenden finanzieren. Die Fachkanzlei Achim Weber engagiert sich als Beirat dieser Stiftung und greift der Kindervilla auch finanziell durch regelmäßige Spenden unter die Arme.
http://www.weber-cpa.com
Achim Weber – Certified Public Accountant
Bautzner Landstraße 29 01324 Dresden
Pressekontakt
http://www.weber-cpa.com
Achim Weber – Certified Public Accountant
Bautzner Landstraße 29 01324 Dresden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Achim Weber
11.05.2012 | Achim Weber
Neuerung im Steuerrecht: Zinseinkünfte aus den USA werden ab 2013 automatisch an US-Finanzbehörden gemeldet
Neuerung im Steuerrecht: Zinseinkünfte aus den USA werden ab 2013 automatisch an US-Finanzbehörden gemeldet
11.05.2012 | Achim Weber
Internal Revenue Service: Staatsbürger der USA, die dauerhaft in Deutschland arbeiten, unterliegen nur der deutschen Sozialversicherung
Internal Revenue Service: Staatsbürger der USA, die dauerhaft in Deutschland arbeiten, unterliegen nur der deutschen Sozialversicherung
11.05.2012 | Achim Weber
US-Finanzgericht: Angestellte des deutschen Verteidigungsministeriums mit Wohnsitz in den USA unterliegen der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht
US-Finanzgericht: Angestellte des deutschen Verteidigungsministeriums mit Wohnsitz in den USA unterliegen der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.05.2025 | Bloody Water GmbH
Start Up trotz Multiple Sklerose
Start Up trotz Multiple Sklerose
19.05.2025 | LORTH GmbH & Co. KG
bKV als Kriseninstrument - Unterstützung in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten
bKV als Kriseninstrument - Unterstützung in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten
19.05.2025 | Redaktionsbüro
Critical One Energy besitzt wichtige Rohstoffe für die Zukunft
Critical One Energy besitzt wichtige Rohstoffe für die Zukunft
19.05.2025 | JS Research
Goldpreis - Zeit für einen Einstieg
Goldpreis - Zeit für einen Einstieg
19.05.2025 | Bettina Stark
Vielfalt feiern - Was der ESC-Spirit Unternehmen über Akzeptanz lehrt
Vielfalt feiern - Was der ESC-Spirit Unternehmen über Akzeptanz lehrt
