Pressemitteilung von Frank Joost

Deutschland-Schweiz: Doppel Besteuerung und Steuerabkommen - was ändert sich?


09.10.2012 / ID: 82428
Handel & Dienstleistungen

Problembezogene Finanzberatung, wie der Schweizer Finanzdienstleister "Capital Reserve" sie betreibt, geht auf Sorgen und Ängste von Anlegern ein. Angesichts des aktuellen Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es Erklärungsbedarf. Die Zusammenarbeit, die deutsche und Schweizer Finanzbehörden seit April 2012 vereinbart haben, enthält steuerlich relevante Veränderungen, die Anlagevermögen betreffen.

Das so genannte "Steuerabkommen" zwischen Deutschland und der Schweiz setzt eine anonyme "Abgeltungssteuer" gegen die bisher übliche Einmalabgabe. Die Ertragsmeldung bleibt allerdings freiwillig. Die Nachversteuerung bisher unberücksichtigter Vermögenswerte, die steuerpflichtige deutsche Anleger bei schweizerischen Banken deponiert haben, ist im neuen Zwei-Länder-Abkommen ebenso geregelt worden wie die Besteuerung aller zukünftig erzielten Einkünfte, die aus Schweizer Kapitalanlagen (https://plus.google.com/104211106482529065882/posts) resultieren. Für die Schweizer Banken ergeben sich aus dieser vertraglichen Neuregelung sowohl technische als auch organisatorische oder steuerrechtliche Folgen. Auch die deutschen Anleger bleiben nicht unberührt von der Neuregelung. Die Finanzberater bei Capital Reserve unterstützen ihre deutschen Kunden, indem sie die vordringlichen Fragen beantworten. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, auf welche Vermögenswerte sich das Steuerabkommen (http://www.capital-reserve.de/) bezieht, was eine "Abgeltungssteuer" ist oder welche Pflichten bzw. Rechte man als deutscher Depotinhaber bei einer Schweizer Bank zukünftig hat.

Nicht in allen Fällen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige für die Vergangenheit angezeigt. Die Besteuerungsalternativen, die die Berater bei "Capital Reserve" berücksichtigen müssen, sind zukünftig andere als in der Vergangenheit. Inwieweit die neue Abgeltungssteuer vorteilhafter ist als die freiwillige Meldung der angelegten Vermögenswerte und erzielten Gewinne, wird im Beratungsgespräch ausführlich beleuchtet. Wie die Berechnung der Einmalzahlung vorgenommen wird und wer sie abführen muss, ist ebenso Gegenstand des Interesses wie die behördliche Nachvollziehbarkeit dieser Vorgänge. Kein Anleger, der in Schweizer Anlagen investiert, möchte wegen der legalen Steuervorteile, die er nutzt, bei Behörden als Steuersünder dastehen. Zukünftig können deutsche Kapitalanleger für ihre Schweizer Anlagen (http://wirtschaft.pr-gateway.de/tag/schweizer-kapitalanlage/) eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke vorweisen, die die Dokumentation und ordnungsgemäße Abführung der Abgeltungssteuer nachweist. Die freiwillige Meldung der positiven oder negativen Erträge kann für Steuerzwecke ebenfalls problemlos geleistet werden. Die Finanzberater bei "Capital Reserve" unterstützen ihre deutschen Kunden ebenso wie die Schweizer Banken, bei denen die Deutschen ihr Vermögen angelegt haben, durch kompetente Beratungsleistungen. Transparenz, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit auf Schweizer Niveau sind in Sachen Geldanlage wichtige Faktoren.
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http://www.capital-reserve.de/
Capital Reserve - Intermediate Consulting Company
Meierhofstrasse 85 9495 Triesen

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