Neues Mietrecht hilft gegen Mietnomaden
03.05.2013
Immobilien
Dr. Hetmeier Immobilien - Immobilienmakler Dortmund (http://www.hetmeier-immobilien.de) Das am 1. Mai in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz stellt Vermietern wertvolle Instrumente zur Verfügung, um schnell und wirkungsvoll gegen Mietbetrüger vorzugehen. Als besonders hilfreich dürfte sich in der Praxis die Einführung der sog. Sicherungsanordnung erweisen, die Vermietern zu einem schnellen Räumungstitel verhilft. Darüber hinaus schreibt die Mietrechtsnovelle fest, dass Räumungsklagen vorrangig zu behandeln sind und stellt die sog. Berliner Vollstreckung auf eine gesetzliche Grundlage. "Es war höchste Zeit, dass der Gesetzgeber etwas gegen Mietnomaden unternommen hat. Ehrliche Mieter werden dadurch keine Nachteile haben", meint Dr. Marita Hetmeier vom Dortmunder Maklerbüro Dr. Hetmeier Immobilien.
Mietbetrüger nutzen meist die Gutgläubigkeit privater Vermieter aus. Sie mieten eine Wohnung und zahlen von Anfang an keine Miete. Kündigt der Vermieter die Wohnung wegen Zahlungsverzugs und klagt auf Räumung, dann werden angebliche Mängel vorgeschoben, die zum Einbehalt der Miete berechtigen sollen. In Wahrheit fehlt schlicht das Geld, um die Miete zu bezahlen. Im Prozess wird gleichwohl über das Bestehen der Mängel Beweis erhoben. Das konnte bislang Monate, manchmal auch länger als ein Jahr dauern, ohne dass der Vermieter Geld bekam. War der Mietbetrüger endlich geräumt, blieb der Vermieter nicht selten auf Kosten von 10.000 EUR und mehr sitzen.
Dieser Hinhaltetaktik von Mietbetrügern schiebt die Gesetzesnovelle nun einen Riegel vor. Auf Antrag kann das Gericht den Mieter im Wege der Sicherungsanordnung verpflichten, für die während der Dauer des Räumungsprozesses zu zahlende Nutzungsentschädigung die bisherige Miete als Sicherheit zu leisten. Das kann etwa durch Hinterlegung von Geld beim Amtsgericht oder durch Gestellung einer Bankbürgschaft geschehen. Leistet der Mieter die Sicherheit nicht, kann der Vermieter gegen den Mieter im Wege einstweiligen Rechtsschutzes einen schnellen Räumungstitel innerhalb weniger Tage erwirken. "Das zieht Mietbetrügern, die Mängel vorschieben, um ihren Zahlungspflichten zu entgehen, von vorneherein den Zahn. Der Gesetzgeber greift hier eine sinnvolle Forderung der Eigentümer- und Vermieterverbände auf", meint Maklerin Dr. Marita Hetmeier.
"Mit der Regelung, dass Räumungssachen vorrangig zu behandeln und insbesondere schnell zu terminieren sind, trägt der Gesetzgeber ebenfalls dazu bei, die durch Mietnomaden angerichteten Schäden für Vermieter möglichst gering zu halten. Zu begrüßen ist schließlich, dass der Gesetzgeber das sog. "Berliner Modell" der Räumungsvollstreckung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt hat. Kernpunkt des Berliner Modells ist, dass der Vermieter die Möbel des Mieters nicht einlagern muss und dafür auch keinen Vorschuss an den Gerichtsvollzieher leisten muss. Dieser konnte früher bei einer größeren Wohnung zwischen 2.000 EUR und 5.000 EUR liegen."
Trotz der verbesserten Rechtsposition des Vermieters liegt der beste Schutz gegen Mietnomaden nach Auffassung von Maklerin Dr. Hetmeier in einer sorgfältigen Auswahl des Mieters. "Es ist besser, eine Wohnung einen Monat länger leer stehen zu lassen, als sich problematische Mieter ins Haus zu holen. Wenn wir mit der Vermietung beauftragt sind, prüfen wir einen Mietinteressenten auf Herz und Nieren, bevor wir ihn an unsere Kunden vermitteln. Insbesondere prüfen wir die Bonität durch Einholung von Auskünften. Wer gar nicht erst an Betrüger vermietet, hat hinterher auch keinen Ärger".
Maklerin Dr. Hetmeier betont, dass man das Phänomen der Mietnomaden nicht bagatellisieren, aber auch nicht dramatisieren sollte: "Die weitaus meisten Mieter sind rechtschaffene und anständige Leute, die ihre Miete pünktlich zahlen. Das sog. Mietausfallwagnis kalkulieren wir üblicherweise mit zwei bis fünf Prozent. Nur ein Teil davon entfällt auf vorsätzliche Mietbetrüger. Damit ist die Größenordnung des Problems angemessen beschrieben."
Dr. Marita Hetmeier
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