Mietrechtsänderungsgesetz 2013: Diese Neuregelungen sind zu beachten.
28.08.2013 / ID: 133484
Immobilien
Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 ist am 01. Mai mit zahlreichen Neuregelungen in Kraft getreten!
So können energetische Modernisierungen drei Monate lang ohne Mietminderung durchgeführt werden und nach der Modernisierung gelten neue Härtefallregelungen für Mieterhöhungen. Zudem besteht bei Nichtzahlung der Mietkaution die Möglichkeit der fristlosen Kündigung und es wird zukünftig schwieriger, Contracting-Kosten kostenneutral als Betriebskosten umzulegen.
Um Risiken bei der Umsetzung des geänderten Mietrechts zu vermeiden, müssen diese Neuregelungen unbedingt beachtet und sicher angewendet werden.
Mit dem aktuell bei der Forum Verlag Herkert GmbH erschienenen "Immohandbuch Mietrecht" liegen alle Änderungen des Mietrechts auf einen Blick vor. Unter gängigen Schlagworten von A bis Z sind alle gesetzlichen Bestimmungen zum Wohn- und Gewerberaummietrecht sowie Hinweise zur sicheren Umsetzung in der Praxis zu finden. Durch das praktische Jackentaschenformat sind alle Regelungen stets zur Hand und Diskussionen vor Ort können schnell beendet werden.
Das "Immohandbuch Mietrecht" kann mit der Art.Nr. 3126/42 unter Tel. 08233/381-118 oder per Mail: buchhandel@forum-verlag.com direkt bei der Forum Verlag Herkert GmbH bestellt werden.
Mietrecht Mietrechtsgesetzt 2013 Forum Verlag Herkert GmbH Contracting-Kosten Mietkaution Härtefallregelungen für Mieterhöhungen
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