Pressemitteilung von Andreas Schwering

Widerrufsjoker nutzen - ohne Kostenrisiko


27.08.2015 / ID: 203577
Immobilien

Immer mehr Menschen checken ihre alten Darlehensverträge für Immobilien, ob darin die Gesetzesänderung vom November 2002 berücksichtigt wurde. Der Gesetzgeber hat damals für die Verbraucher eine zusätzliche Überprüfungsmöglichkeit von abgeschlossenen Kreditverträgen eingeführt und forderte daher eine entsprechende Widerrufsbelehrung.

Viele Banken, Sparkassen oder Versicherungen haben diese Widerrufsklausel nicht so umgesetzt, wie der Gesetzgeber es verlangt hatte. Die Folge war, die meisten Immobilienkredite waren fehlerhaft abgeschlossen und wurden von den Gerichten für ungültig erklärt.

Die Folge davon ist, der ganze Vertrag kann jetzt angefochten und rückabgewickelt werden. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass die hohen Zinsen zu Beginn des Jahrtausends von fünf und mehr Prozent nicht länger gezahlt werden mussten, sondern durch eine wesentlich zinsgünstigere Kreditvereinbarung abgelöst werden können. Die Hamburger Verbraucherzentrale hat festgestellt, dass es dabei Einsparungsmöglichkeiten von durchschnittlich 12.000 EUR gibt. Im Einzelfall kann es auch einmal das Doppelte oder sogar Dreifache dieses Betrages sein!

Wenn ein Verbraucher seine alten Kreditverträge überprüfen will, muss er dafür seinem Rechtsanwalt im Durchschnitt 3.000 Euro an Honorar zahlen - und zwar auch in den Fällen, wenn dieser Anwalt feststellen muss, dass die Aussichten auf Zinseinsparungen sehr gering sind. Das Ergebnis ist in diesem Falle, statt durchschnittlich 12.000 Euro mehr auf dem Konto - sind es durch die Anwaltskosten 3.000 Euro weniger!

Die von Andreas Schwering gegründete Maximum Ius GmbH in Hannover nimmt allen anfragenden Verbrauchern dieses Risiko ab. Sie prüft innerhalb von zwei Tagen alle eingereichten Kreditverträge und kann in der Regel präzise voraussagen, welche Einsparungsmöglichkeiten im jeweiligen Falle möglich wären. Das hängt nicht nur von den Kreditgebern ab, sondern auch von der Höhe des Kredits und dem Wohnort der Kreditnehmer - denn die Gerichte in Deutschland entscheiden nun einmal unterschiedlich.

Andreas Schwering hat sich seit Jahren auf dieses Spezialgebiet konzentriert und hat Hunderten von Verbrauchern Kosteneinsparungen in fünfstelliger Höhe erstritten. Aufgrund dieser Erfahrung sieht er sofort, wo Einsparungsmöglichkeiten sind - und wo nicht. Deshalb ist er in der Lage, seine Beratung kostenlos durchzuführen.

"Ich kann allen Verbrauchern, die einen Immobilien Darlehensvertrag in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen haben, nur dringend empfehlen, mir diesen einmal in Kopie zuzuschicken oder zuzumailen. Innerhalb von 48 Stunden - das kann ich fast garantieren - haben sie das Ergebnis der Überprüfung durch unsere Vertragsanwälte auf dem Tisch", versichert Anwalt Schwering.

Nähere Informationen und eine Reihe anregender Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf seiner Homepage http://www.maximum-ius.de oder unter der Telefonnummer: 0511 - 132 20 70
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Haarstraße 15 30169 Hannover

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