Kreditverträge nachbessern - und hunderte Euro sparen
22.08.2015 / ID: 203253
Politik, Recht & Gesellschaft
Viele Häuslebauer oder Käufer von Eigentumswohnungen ärgern sich über hohe Zinsen, die sie vor Jahren abgeschlossen haben, als das Zinsniveau noch wesentlich höher war. Wenn sie jetzt versuchen, ihre Zinslast abzusenken, stoßen sie bei vielen Kreditinstituten und Versicherungen auf Ablehnung.
Glücklicherweise hat der Gesetzgeber Ende 2002 einen verbesserten Verbraucherschutz geschaffen. Er zwingt die Kreditgeber dazu, in ihren Verträgen eine Widerrufsbelehrung einzubauen, die es den Verbrauchern ermöglicht, die ausgehandelten Vereinbarungen nachträglich zu überprüfen und notfalls auch zu widerrufen.
Ist eine solche Widerrufsbelehrung allerdings fehlerhaft, dann kann der Immobilienkredit auch Jahre später noch widerrufen werden und durch einen neuen Kreditvertrag zu wesentlich günstigeren Zinskonditionen ersetzt werden.
Um sicher feststellen zu können, welche Formulierungen korrekt sind und wo es Fehler gibt, sollte ein erfahrener Rechtsanwalt feststellen, der sich, wie Andreas Schwering aus Hannover seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt und ein erfahrener Spezialist in diesem Rechtsgebiet ist. Er weiß, welche Gerichte in Deutschland besonders verbraucherfreundlich sind und wo es schwieriger werden wird, seine Rechte durchzusetzen.
Er kennt hunderte von Vergleichsfällen und kann damit die Kreditgeber davon überzeugen, den Verbrauchern mit einer Zinssenkung entgegenzukommen, ohne dass ein aufwändiger Prozess geführt werden muss. Einsparungen von mehreren hundert Euro im Monat sind keine Ausnahme.
Für die Prüfung der eventuell fehlerhaften Immobiliendarlehen hat Rechtsanwalt Andreas Schwering eine Extra-Gesellschaft gegründet, die Maximum-Ius GmbH. Sie prüft nicht nur die alten Verträge, sondern setzt auch die Rechte der Verbraucher durch - und das zunächst, ohne dass es Gebühren kostet. Die Verbraucher gehen also kein Risiko ein.
Die MAXIMUM IUS GmbH wird erst bei Erfolg bezahlt, wenn ein neu abgeschlossener Darlehensvertrag zu günstigeren Konditionen auf dem Tisch liegt. Das bedeutet die MAXIMUM IUS GmbH übernimmt alle Kosten. Rechtsanwalt Andreas Schwering kann sich das erlauben, weil er genau einschätzen kann, welche Verträge, bei welchen Kreditgebern und bei welchen Gerichten gute Aussichten auf Erfolg haben. Wenn die MAXIMUM IUS für den Darlehensnehmer nichts erreichen kann, dann kostet es nichts für den Verbraucher.
"Am einfachsten wäre es, wenn mir die betroffenen Verbraucher ihre Baukredite seit November 2002 einfach in Kopie über unser Formular auf unserem Webportal zu schicken würden. Ich kann sie innerhalb von 48 Stunden prüfen und mit hoher Sicherheit voraussagen, ob die Verträge angreifbar sind und wie viel Ersparnis in den einzelnen Fällen möglich wäre", sagt Anwalt Schwering. Das sei der so genannte "Widerrufsjoker".
Nähere Informationen und Beratungen dazu sind unter der Telefonnummer: 0511 132 20 70 zu erhalten - oder per E-Mail unter info@maximum-ius.de
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