Pressemitteilung von Andreas Schwering

Widerrufsjoker -fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen-


01.10.2015 / ID: 206711
Immobilien

Wer im Zeitraum 2002 bis 2010 eine Immobilie finanziert hat, musste damals viel höhere Zinsen als heute zahlen.

Das aktuelle Zinsniveau liegt bei unter 2%. Die Banken werden Sie nicht aus dem Vertrag lassen.

Mit dem Widerrufsjoker haben Sie eine rechtliche Chance aus dem Darlehensvertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kommen und so eine neue, viel günstigere Finanzierung abzuschließen. Alternativ kann ein geschickter und auf dieses Thema spezialisierter Rechtsanwalt es bewirken, dass Sie bei Ihrer Bank bleiben können und Ihr Darlehenszins auf aktuelle Marktzinsen abgesenkt wird. Im Volksmund heißt das "Widerrufsjoker". Dies spart oft mehrere 10000 EUR.

Wie funktioniert das?

Rechtsanwalt Andreas Schwering überprüft Ihre Darlehensverträge schnell und gibt eine Ersteinschätzung kostenlos ab. Rechtsanwalt Schwering hat bereits mehr als 3000 Verträge geprüft und kennt das Verhalten der Banken genau. Er weiß, welche Bank sich außergerichtlich einigt und dem Darlehensnehmer marktübliche Zinsen anbietet. Er sagt Ihnen treffsicher, bei welchem Vertrag es Sinn macht gegen die Bank vorzugehen.

Problem Kostenrisiko:

Anwälte erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar. Dies ist bei diesen Fällen meist sehr hoch, im Durchschnitt liegt dies bei ca. 2000-3000EUR und höher pro Fall und das nur für die außergerichtliche Tätigkeit. Lehnt die Bank -in den meisten Fällen unberechtigterweise - ab, sitzt der Darlehensnehmer auf diesen Kosten. Und dabei wollte er doch sparen!!! Jetzt müsste der treue Bankkunde klagen. Dies wiederum kostet z.Bsp für ein Darlehen von ursprünglich 200.000EUR ca 20.000EUR im Unterliegensfalle. Dadurch wird nun der Rest, der Kunden, die Ihr berechtigtes Recht durchsetzen möchte, gehindert.
Auf solche Fälle hat sich Rechtsanwalt Schwering seit mehreren Jahren spezialisiert. Um dieses finanzielle Risiko für die Darlehensnehmer auf Null zu minimieren, hat Rechtsanwalt Schwering eine Streitfinanzierungsgesellschaft gegründet, die MAXIMUM IUS GmbH.
Bei der von Rechtsanwalt Schwering gegründeten MAXIMUM IUS GmbH erfolgt die Prüfung innerhalb von 48 Stunden und zwar kostenlos. MAXIMUM IUS prüft kostenfrei die vorgelegten Verträge und versucht zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Kreditgebern zu erzielen.
MAXIMUM IUS nimmt für die Prüfung zunächst keinerlei Honorar. Es wird erst im Erfcolgsfall bezahlt, wenn ein neuer, wesentlich günstigerer Kreditvertrag abgeschlossen worden ist. MAXIMUM IUS trägt für die Mandanten das volle finanzielle Risiko und ermöglicht einen zinsgünstigeren Darlehnsvertrag ohne Kostenrisiko.
MAXIMUM IUS stellt dieses Angebot bereit, weil deren Anwälte bei vielen Geldgebern schon als Verbraucher-Vertreter bekannt sind, bei denen es sich empfiehlt, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die MAXIMUM IUS GmbH ist in Hannover ansässig, aber bundesweit tätig. Das MAXIMUM IUS-Team ist unter der Tel.-Nr. 0511 132 20 70 erreichbar - oder per E-Mail unter info@maximum-ius.de
Widerrufsjoker Widerruf Darlehensvertrag

http://maximum-ius.de
MAXIMUM IUS GmbH
Haarstraße 15 30169 Hannover

Pressekontakt
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