Advent, Advent, ein Lichtlein-Häuslein brennt? Rauchmelder-Pflicht in NRW
16.12.2015 / ID: 213237
Immobilien
Laut des Forums für Brandrauchprävention sind jährlich ca. 400 Brandtote und 4.000 Verletze zu vermelden. Da auch nachts der Geruchssinn tief und fest schläft, werden etwa 60 Prozent der Verunglückten im Schlaf überrascht und können nicht schnell genug reagieren. In der besinnlichen Weihnachtszeit stellen Kerzen auf den Adventskränzen und am Weihnachtsbaum eine zusätzliche Gefahrenquelle dar.
Rauchmelder, auch Feuer- oder Brandmelder genannt, bieten Schutz.
In Nordrhein-Westfalen gilt deshalb seit Anfang April 2013 die Rauchmelder-Pflicht. Sie besagt, dass alle Neu- und Umbauten seit dem 01.04.2013 mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen. Bis spätestens zum 30.12.2016 haben Sie als Eigentümer zudem in allen bereits vorhandenen Wohnungen und Häusern Rauchmelder anzubringen.
Dabei haben Sie Sorge zu tragen, dass mindestens ein Warnmelder in allen
-Schlafräumen
-Kinderzimmern
und
-Fluren, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen
installiert wird.
Ihren Mietern obliegt die Verantwortung, die eingebauten Rauchmelder durch einen jährlichen Test funktionsfähig zu halten - dazu gehört ebenfalls der Batterie-Wechsel, wenn diese leer ist.
Möchten Sie das als Vermieter aber selbst erledigen, kann Ihr Mieter Ihnen nicht widersprechen. Er hat dann den Wartungsbeauftragten in die Wohnung oder das Haus zu lassen.
Dinge sind ersetzbar. Leben nicht.
Wie schnell kann es gehen: z. B. der vergessene Topf auf dem noch eingeschalteten Herd - und schon bahnt sich die Katastrophe an.
Inter-Wohnungen - als Hausverwaltung nicht nur kompetent, sondern auch vorausschauend - hat deshalb wohlweislich ab 01.01.2015 in mehr als 20 Treppenhäuser der ihr anvertrauten Objekte mit schützenden Rauchmeldern ausgestattet. Diese haben 2015 bereits zweimal angeschlagen, so dass die Bewohner reagieren konnten. Die Feuerwehr musste nicht anrücken und alle blieben wohlbehalten.
Wenn Sie nicht nur Wert auf die Erhöhung der Brandsicherheit legen ...
sondern insgesamt Ihre Immobilie verlässlich verwaltet wissen wollen, nutzen Sie einfach den fundierten und präzisen Service von Inter-Wohnungen. Das versierte Team des Unternehmens schützt Sie und Ihre Immobilie in allen Belangen.
Inter-Wohnungen (http://www.inter-wohnungen.de/)
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Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
Ernestinenstr.214 214 45139 Essen
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