Wanddurchbruch: Ist die Verbindung zweier Eigentumswohnungen zulässig?
29.07.2016 / ID: 235051
Immobilien
Manches Mal bietet es sich für einen Eigentümer an, zwei seiner Wohnungen in eine zu verwandeln - wenn etwa die eigenen Bedürfnisse eine Vergrößerung erfordern oder die Lage eine Vermietung bzw. den Verkauf an quadratmeter-liebende Interessenten hergibt. Doch was sagt das Gesetz dazu? Vor allem, wenn eine tragende Wand eine ebenfalls tragende Rolle spielt?
Ein Beispiel:
Ein Wohnungseigentümer plant, zwei seiner nebeneinanderliegenden Wohnungen zu verbinden. Zwischen dem Flur seiner Wohnung Nummer 1 und dem Wohnzimmer seiner Wohnung Nummer 2 liegt eine gemeinsame, tragende Wand. Hier beabsichtigt er, eine Tür einzubauen. Aus diesem Grund stellt er einen entsprechenden Beschlussantrag zur Abstimmung in der Wohnungseigentümerversammlung. Dieser wird mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin erhebt der Eigentümer Anfechtungsklage.
Erfolgreich:
Wenn weder Brandschutz noch Statik des Gebäudes Einbußen erfahren, ist der Durchbruch einer Wand gestattet, selbst wenn
-diese tragend ist
-die übrigen Wohnungseigentümer durch die notwendigen Schritte vorübergehende Störungen durch Lärm und Feuchtigkeit in Kauf nehmen müssen
Das bedeutet: Sollte die beabsichtigte bauliche Veränderung die Rechte der übrigen Eigentümer nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen, haben Sie als Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Genehmigung und entsprechende Beschlussfassung.
Warum ist das so?
Eine Türöffnung bedeutet weder einen permanenten baulichen Mangel, noch stellt sie einen Einschnitt in das gemeinschaftliche Eigentum dar. Sowohl die Standsicherheit des Gebäudes bleibt durch Aussägen eines Teils der aus Stahlbeton bestehenden Wand gewährleistet als auch der notwendige Brandschutz. Letzterer wird auf zweierlei Art gesichert: durch horizontale Ebenen - also durch die Geschossdecken - und auch durch den im Treppenhaus geebneten Fluchtweg.
Fazit:
Kurzfristig sind Defizite zwar möglich: eine Lärmbelästigung durch entsprechende bauliche Maßnahmen sowie geringfügige Feuchteflecken an der Decke der unterhalb gelegenen Wohnung durch das beim Sägen verwendete Kühlwasser - trotz sorgfältigster Arbeit.
Dennoch: Wenn der ausführende Wohnungseigentümer für die Beseitigung etwaiger Feuchtigkeitsschäden Sorge trägt, stellen laut Gericht beide Faktoren keinen wirklichen Nachteil für die übrigen Eigentümer dar und sind somit zumutbar (AG Karlsruhe, Urteil v. 15.7.2015, 9 C 299/14 WEG).
Wenn Sie als Eigentümer auch in Sachen Immobilien-Know-how einen Durchbruch erfahren wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an das erfahrene Team von
INTER-WOHNUNGEN (http://www.inter-wohnungen.de). So profitieren Sie von fundiertem Sachverstand.
Weitere Informationen:
http://www.inter-wohnungen.de
Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
Ernestinenstr.214 214 45139 Essen
Pressekontakt
http://www.inter-wohnungen.de
Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
Ernestinenstr.214 214 45139 Essen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Andreas Schlegel
12.04.2017 | Andreas Schlegel
Gesicherte Maklerprovision durch Besichtigungsnachweis?
Gesicherte Maklerprovision durch Besichtigungsnachweis?
17.03.2017 | Andreas Schlegel
Damit der Hausverkauf nicht scheitert: die Finanzierungszusage
Damit der Hausverkauf nicht scheitert: die Finanzierungszusage
17.02.2017 | Andreas Schlegel
Energieausweise - deutlich strengeres Muss beim Immobilienverkauf
Energieausweise - deutlich strengeres Muss beim Immobilienverkauf
30.01.2017 | Andreas Schlegel
Wann ist ein Immobilienkäufer rechtmäßiger Eigentümer?
Wann ist ein Immobilienkäufer rechtmäßiger Eigentümer?
06.01.2017 | Andreas Schlegel
Die Maklerprovision: Wann ist sie tatsächlich zu entrichten?
Die Maklerprovision: Wann ist sie tatsächlich zu entrichten?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.06.2025 | Gaspar Immobilienberatung | Immobilienmakler Düren
Ihr erfahrener Immobilienmakler in Düren und die Region: Gaspar Immobilienberatung
Ihr erfahrener Immobilienmakler in Düren und die Region: Gaspar Immobilienberatung
25.06.2025 | Rückert Immobilien GmbH & Co. KG
Begriffe aus der Immobilienwelt einfach erklärt
Begriffe aus der Immobilienwelt einfach erklärt
25.06.2025 | Hotel Investments AG
Hotel Investments AG: Investor für Hotelimmobilien in Deutschland, Österreich & Schweiz
Hotel Investments AG: Investor für Hotelimmobilien in Deutschland, Österreich & Schweiz
25.06.2025 | Ehrmann Immobilien GmbH
Professionelle Hausverwaltung für Region Pforzheim und Karlsruhe
Professionelle Hausverwaltung für Region Pforzheim und Karlsruhe
25.06.2025 | Better Real Estate GmbH
Better Real Estate: 15 Mio. Euro Umsatz in 9 Monaten
Better Real Estate: 15 Mio. Euro Umsatz in 9 Monaten
