Rauchmelderpflicht: Countdown für Nachrüstung in Bayern hat begonnen
19.12.2016 / ID: 248662
Immobilien
Rauchwarnmelder retten Leben! Mit diesem Motto wurde deutschlandweit die Rauchmelderpflicht eingeführt. In Bayern trat sie für Neubauten am 1. Januar 2013 in Kraft. Alle Bestandswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser haben noch eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis zum 31.12.2017. Der Countdown läuft also!
In § 46 der Bayerischen Bauordnung sind die gesetzlichen Vorgaben zu finden. Sie schreiben vor, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und im Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt, je ein Rauchmelder angebracht werden muss. Sie sollten so eingebaut und betrieben werden, dass der Rauch im Falle eines Brandes frühzeitig erkannt und gemeldet wird, d. h. in waagerechter Position an der Decke und mit mindestens einem halben Meter Abstand zur Wand. Die Warnmelder müssen der DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Für die Anschaffung und den Einbau ist der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig. Die Wartung obliegt nach der Bayerischen Bauordnung dem Mieter, außer wenn der Vermieter die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft selbst übernimmt. Zur jährlichen Wartung gehört die Funktionsüberprüfung: Es muss kontrolliert werden, dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind und das akustische Signal funktioniert. Sinnvoll ist hier ein Probealarm mit der Test-Taste. Außerdem sollte gleichzeitig mit der Wartung ein Batteriewechsel erfolgen. Werden all diese Maßnahmen beachtet und entsprechend durchgeführt, steht der Sicherheit von Mensch und Tier nichts mehr im Wege.
Auch wenn bayerische Vermieter noch gut ein Jahr Zeit haben, ihre Bestandsimmobilien nachzurüsten, sollten sie den Termin nicht verpassen: Ein Verzicht auf die Rauchmelder ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Strafen wie hohen Geldbußen geahndet werden.
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