Nebenkostenabrechnung: Was Vermieter und Mieter beachten sollten
02.10.2017 / ID: 272639
Immobilien
Sieht der Mietvertrag eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung durch den Mieter vor, ist der Vermieter zur Abrechnung verpflichtet. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums schriftlich mitzuteilen ist. Dieser muss nicht zwingend vom 1.1. bis zum 31.12. gehen, sondern kann sich auch am Einzug des Mieters orientieren.
Wird die Abrechnungsfrist versäumt, ist der Mieter nicht mehr dazu verpflichtet, nachzuzahlen. Dies folgt aus der gesetzlichen Sanktion in § 556 Abs. 3 Satz 3, der die grundsätzlich pflichtwidrige Verspätung der Abrechnung mit einem Anspruchsausschluss bestraft.
Wichtig zu wissen für Mieter: Die Widerspruchsfrist gewährt dem Mieter einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, in denen er diese genau prüfen und ggf. Einwände erheben kann.
Ausführliche Informationen auch zu Themen wie Vermietungen München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Vermietungen-Muenchen.htm), Haus privat vermieten München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Haus-privat-vermieten-Muenchen.htm), Apartment vermieten München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Apartment-vermieten-Muenchen.htm) und mehr sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de/ zu finden.
http://www.aigner-immobilien.de
Aigner Immobilien GmbH
Ruffinistraße 26 80637 München
Pressekontakt
http://www.aigner-immobilien.de
Aigner Immobilien GmbH
Ruffinistraße 26 80637 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Christina Vollmer
01.02.2018 | Christina Vollmer
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
03.01.2018 | Christina Vollmer
Umzug in eine neue Immobilie
Umzug in eine neue Immobilie
30.11.2017 | Christina Vollmer
Haftet der Erwerber einer Wohnung für rückständiges Hausgeld?
Haftet der Erwerber einer Wohnung für rückständiges Hausgeld?
02.11.2017 | Christina Vollmer
So wird das Haus wintertauglich
So wird das Haus wintertauglich
04.09.2017 | Christina Vollmer
Diese Rechte des Mieters sollten Vermieter kennen
Diese Rechte des Mieters sollten Vermieter kennen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.06.2025 | Hotel Investments AG
Investoren für Hotels finden
Investoren für Hotels finden
26.06.2025 | N1 Immobilienmanagement OHG | Immobilienmakler Kaiserlautern
N1 Immobilienmanagement OHG - Ihr ausgezeichneter Immobilienmakler für Kaiserslautern und die Region
N1 Immobilienmanagement OHG - Ihr ausgezeichneter Immobilienmakler für Kaiserslautern und die Region
26.06.2025 | Dr. Rudolf Flösser c/o Dr. Flösser Treuhand GmbH
Dr. Rudolf Flösser enthüllt Strategien zur Renditeoptimierung bei Schweizer Immobilieninvestments
Dr. Rudolf Flösser enthüllt Strategien zur Renditeoptimierung bei Schweizer Immobilieninvestments
26.06.2025 | Swiss Immo Trust AG
Christian Varga: Strategien zur internationalen Expansion Schweizer Immobilienfirmen
Christian Varga: Strategien zur internationalen Expansion Schweizer Immobilienfirmen
26.06.2025 | Dr. Rudolf Flösser c/o Dr. Flösser Treuhand GmbH
Dr. Rudolf Flösser enthüllt Strategien zur Renditeoptimierung bei Schweizer Immobilieninvestments
Dr. Rudolf Flösser enthüllt Strategien zur Renditeoptimierung bei Schweizer Immobilieninvestments
