Nebenkostenabrechnung: Was Vermieter und Mieter beachten sollten
02.10.2017 / ID: 272639
Immobilien
Sieht der Mietvertrag eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung durch den Mieter vor, ist der Vermieter zur Abrechnung verpflichtet. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums schriftlich mitzuteilen ist. Dieser muss nicht zwingend vom 1.1. bis zum 31.12. gehen, sondern kann sich auch am Einzug des Mieters orientieren.
Wird die Abrechnungsfrist versäumt, ist der Mieter nicht mehr dazu verpflichtet, nachzuzahlen. Dies folgt aus der gesetzlichen Sanktion in § 556 Abs. 3 Satz 3, der die grundsätzlich pflichtwidrige Verspätung der Abrechnung mit einem Anspruchsausschluss bestraft.
Wichtig zu wissen für Mieter: Die Widerspruchsfrist gewährt dem Mieter einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, in denen er diese genau prüfen und ggf. Einwände erheben kann.
Ausführliche Informationen auch zu Themen wie Vermietungen München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Vermietungen-Muenchen.htm), Haus privat vermieten München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Haus-privat-vermieten-Muenchen.htm), Apartment vermieten München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Apartment-vermieten-Muenchen.htm) und mehr sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de/ zu finden.
http://www.aigner-immobilien.de
Aigner Immobilien GmbH
Ruffinistraße 26 80637 München
Pressekontakt
http://www.aigner-immobilien.de
Aigner Immobilien GmbH
Ruffinistraße 26 80637 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Christina Vollmer
01.02.2018 | Christina Vollmer
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
03.01.2018 | Christina Vollmer
Umzug in eine neue Immobilie
Umzug in eine neue Immobilie
30.11.2017 | Christina Vollmer
Haftet der Erwerber einer Wohnung für rückständiges Hausgeld?
Haftet der Erwerber einer Wohnung für rückständiges Hausgeld?
02.11.2017 | Christina Vollmer
So wird das Haus wintertauglich
So wird das Haus wintertauglich
04.09.2017 | Christina Vollmer
Diese Rechte des Mieters sollten Vermieter kennen
Diese Rechte des Mieters sollten Vermieter kennen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.05.2025 | Eschenauer Immobilien
Immobilien Wiesbaden - Eschenauer Immobilien überzeugt mit Erfahrung, Auszeichnungen und regionaler Expertise
Immobilien Wiesbaden - Eschenauer Immobilien überzeugt mit Erfahrung, Auszeichnungen und regionaler Expertise
16.05.2025 | Hotel Investments AG
Hotelverkauf ohne Makler - Direkter Hotelverkauf an die Hotel Investments AG
Hotelverkauf ohne Makler - Direkter Hotelverkauf an die Hotel Investments AG
16.05.2025 | Hotel Investments AG
Hotel verkaufen ohne Makler
Hotel verkaufen ohne Makler
16.05.2025 | REALWERTPARTNER Immobilien GmbH
Nie mehr Pleite am Monatsende - So macht Ihre Immobilie endlich, was Sie wollen!
Nie mehr Pleite am Monatsende - So macht Ihre Immobilie endlich, was Sie wollen!
16.05.2025 | REALWERTPARTNER Immobilien GmbH
Ihre Immobilie, Ihr Zuhause - aber mit mehr finanzieller Freiheit
Ihre Immobilie, Ihr Zuhause - aber mit mehr finanzieller Freiheit
