Pressemitteilung von Frau Christina Vollmer

Kündigung des Mietverhältnisses - wann es für den Mieter 2017 teuer werden kann


16.02.2017 / ID: 253530
Immobilien

Bundesweit fehlen laut Mieterbund bis zu einer Million Wohnungen, vor allem in großen Städten und Ballungsräumen. Mieterwechsel und Kündigungen gehören zum Immobilienalltag. Trotzdem brauchen zuverlässige Mieter nicht ständig Angst davor zu haben, eine Kündigung im Briefkasten zu finden. Vermieter dürfen in der Regel nur aus bestimmten festgeschriebenen Gründen kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf. Denn der Eigentümer muss die Möglichkeit haben, in seiner Immobilie leben zu können. Dazu zählt auch, die Eltern oder das erwachsene Kind in die eigenen vier Wände einziehen zu lassen. Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss entsprechend begründet werden und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.


Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig, aber weigert sich der Mieter auszuziehen, kann es ab 2017 teuer für ihn werden: Er muss künftig mit einer hohen Mietnachzahlung rechnen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 17/16) entschieden, dass der Vermieter nach verstrichener Frist die ortsübliche Miete ansetzen darf. "Maßgeblich ist dabei allerdings die Miete, die der Vermieter bei einer Neuvermietung verlangen könnte. Zögert ein Mieter also die Räumung der Wohnung hinaus, muss er vor allem in den Metropolregionen eine deutlich höhere Miete zahlen, mit der er vorher vielleicht nicht gerechnet hat", sagt Thomas Aigner, der Geschäftsführer des Maklerunternehmens Aigner Immobilien GmbH. Ob der Eigenbedarfsanspruch gerechtfertigt ist, sollten Vermieter und Mieter im Einzelfall prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen.


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Immobilie Dienstleistung Kündigungsfrist Eigenbedarf Miete

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