Pressemitteilung von Frau Christina Vollmer

Kündigung des Mietverhältnisses - wann es für den Mieter 2017 teuer werden kann


16.02.2017 / ID: 253530
Immobilien

Bundesweit fehlen laut Mieterbund bis zu einer Million Wohnungen, vor allem in großen Städten und Ballungsräumen. Mieterwechsel und Kündigungen gehören zum Immobilienalltag. Trotzdem brauchen zuverlässige Mieter nicht ständig Angst davor zu haben, eine Kündigung im Briefkasten zu finden. Vermieter dürfen in der Regel nur aus bestimmten festgeschriebenen Gründen kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf. Denn der Eigentümer muss die Möglichkeit haben, in seiner Immobilie leben zu können. Dazu zählt auch, die Eltern oder das erwachsene Kind in die eigenen vier Wände einziehen zu lassen. Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss entsprechend begründet werden und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.


Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig, aber weigert sich der Mieter auszuziehen, kann es ab 2017 teuer für ihn werden: Er muss künftig mit einer hohen Mietnachzahlung rechnen. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 17/16) entschieden, dass der Vermieter nach verstrichener Frist die ortsübliche Miete ansetzen darf. "Maßgeblich ist dabei allerdings die Miete, die der Vermieter bei einer Neuvermietung verlangen könnte. Zögert ein Mieter also die Räumung der Wohnung hinaus, muss er vor allem in den Metropolregionen eine deutlich höhere Miete zahlen, mit der er vorher vielleicht nicht gerechnet hat", sagt Thomas Aigner, der Geschäftsführer des Maklerunternehmens Aigner Immobilien GmbH. Ob der Eigenbedarfsanspruch gerechtfertigt ist, sollten Vermieter und Mieter im Einzelfall prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen.


Weitere Informationen, zum Beispiel zu Vermietung Frankfurt, Haus vermieten Frankfurt und vielen anderen Themen sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de zu finden.
Immobilie Dienstleistung Kündigungsfrist Eigenbedarf Miete

Aigner Immobilien GmbH
Frau Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München
Deutschland

fon ..: (089) 17 87 87 6206
fax ..: (089) 17 87 87 - 88
web ..: https://www.aigner-immobilien.de
email : presse@aigner-immobilien.de

Pressekontakt
Aigner Immobilien GmbH
Frau Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München

fon ..: (089) 17 87 87 6206
web ..: https://www.aigner-immobilien.de
email : presse@aigner-immobilien.de

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Frau Christina Vollmer
15.02.2018 | Frau Christina Vollmer
Die Mietwohnung nach dem Tod des Mieters
01.02.2018 | Frau Christina Vollmer
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
01.02.2018 | Frau Christina Vollmer
Aigner Immobilien startet neues Online-Portal
03.01.2018 | Frau Christina Vollmer
Umzug in eine neue Immobilie
15.12.2017 | Frau Christina Vollmer
Kleinreparaturen - Wer wofür zahlen muss
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.01.2026 | VON POLL Immobilien GmbH - Immobilienmakler Kirchheim unter Teck
VON POLL IMMOBILIEN Kirchheim Teck - Ihr Immobilienmakler
16.01.2026 | Nordwaerme Fußbodenheizungen
Neue Hamburger Bauordnung: Auch eine Chance fürs Klima
15.01.2026 | Anna Jacobs
Immobilienmarkt Rostock im Wandel
15.01.2026 | Rainer Fischer Immobilien
Immobilienreport München Sendling-Westpark 2026
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 20
PM gesamt: 434.259
PM aufgerufen: 75.014.572