Diese Rechte des Mieters sollten Vermieter kennen
04.09.2017 / ID: 270258
Immobilien
Im Rahmen der Ratgeberreihe haben die Aigner-Experten die wichtigsten Tipps für Vermieter zusammengestellt. Zum Thema Hausrecht gilt grundsätzlich: Mit der Wohnungsübergabe tritt der Vermieter das Hausrecht an den Mieter ab. Ohne Wissen und Zustimmung des Mieters darf die Immobilie also nicht betreten werden. Ausnahmen sind Reparatur- und Modernisierungsarbeiten oder Besichtigungstermine.
Generell ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Immobilie instand zu halten. Durch Sonderklauseln zu Klein- und Schönheitsreparaturen kann er allerdings im Mietvertrag festlegen, dass der Mieter einen Teil der Kosten übernehmen muss. Es empfiehlt sich, den jeweils gültigen Rechtsstand prüfen zu lassen. Und: Wer eine unrenovierte Wohnung bezieht, braucht auch beim Auszug nicht zu renovieren!
Auch gut zu wissen: Eine Vorauszahlung der Nebenkosten muss immer möglichst gleich zum tatsächlichen Verbrauch ausfallen. Mieter müssen gegen eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Erhalt Einspruch einreichen - spätere Einwände sind nicht mehr gültig.
Eine mögliche Tierhaltung sollten Vermieter im Mietvertrag festlegen. Grundsätzlich darf die Haltung von Kleintieren (Käfighaltung) im Mietvertrag nicht verboten werden.
Der Mieter muss den Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn er ein Zimmer untervermieten möchte, personenbezogene Daten des Untermieters müssen dem Vermieter mitgeteilt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen darf das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Wohnung über das Internetportal Airbnb an Touristen vermietet.
Ausführliche Informationen auch zu Themen wie Vermietung München, Haus vermieten München und mehr sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de/ zu finden.
Aigner Immobilien GmbH
Frau Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München
Deutschland
fon ..: (089) 17 87 87 6206
fax ..: (089) 17 87 87 - 88
web ..: https://www.aigner-immobilien.de
email : presse@aigner-immobilien.de
Pressekontakt
Aigner Immobilien GmbH
Frau Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München
fon ..: (089) 17 87 87 6206
web ..: https://www.aigner-immobilien.de
email : presse@aigner-immobilien.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Frau Christina Vollmer
15.02.2018 | Frau Christina Vollmer
Die Mietwohnung nach dem Tod des Mieters
Die Mietwohnung nach dem Tod des Mieters
01.02.2018 | Frau Christina Vollmer
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
01.02.2018 | Frau Christina Vollmer
Aigner Immobilien startet neues Online-Portal
Aigner Immobilien startet neues Online-Portal
03.01.2018 | Frau Christina Vollmer
Umzug in eine neue Immobilie
Umzug in eine neue Immobilie
15.12.2017 | Frau Christina Vollmer
Kleinreparaturen - Wer wofür zahlen muss
Kleinreparaturen - Wer wofür zahlen muss
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.05.2025 | IWS Immobilienwirtschaft Stuttgart e.V.
Warnung vor Investoren-Exodus: Standort Stuttgart muss attraktiver werden
Warnung vor Investoren-Exodus: Standort Stuttgart muss attraktiver werden
19.05.2025 | Hotel Investments AG
Hotelinvestoren: Hotel Investments AG launcht neue Website
Hotelinvestoren: Hotel Investments AG launcht neue Website
16.05.2025 | Eschenauer Immobilien
Immobilien Wiesbaden - Eschenauer Immobilien überzeugt mit Erfahrung, Auszeichnungen und regionaler Expertise
Immobilien Wiesbaden - Eschenauer Immobilien überzeugt mit Erfahrung, Auszeichnungen und regionaler Expertise
16.05.2025 | Hotel Investments AG
Hotelverkauf ohne Makler - Direkter Hotelverkauf an die Hotel Investments AG
Hotelverkauf ohne Makler - Direkter Hotelverkauf an die Hotel Investments AG
16.05.2025 | Hotel Investments AG
Hotel verkaufen ohne Makler
Hotel verkaufen ohne Makler
