Der Immobilienkaufvertrag - Erwerb von Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung
11.05.2023 / ID: 391286
Immobilien

In Deutschland besteht bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften Notarpflicht. Ein Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag muss also von einem Notar aufgesetzt und beurkundet werden. Andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsgültig.
Der Gesetzgeber möchte hiermit bei Rechtsgeschäften von großer Tragweite für die notwendige Rechtssicherheit sorgen. Hierunter fallen auch der Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen oder gewerblichen Immobilien.
"Die neutrale rechtliche Beratung durch einen Notar soll zudem unerfahrene Verkäufer und Käufer davor schützen, nicht kalkulierbare Risiken einzugehen", erklärt Notarin Bettina Selzer. "Denn der Notar fungiert als unparteiischer Berater. Er muss beispielsweise besonders belehren, wenn eine von den Parteien gewünschte Vertragsgestaltung ein einseitiges Risiko für eine Kaufvertragspartei darstellt, und alternative Gestaltungsmöglichkeiten vorschlagen."
Neben dem Entwurf und der Beurkundung des Immobilienkaufvertrags sind beim Verkauf und der Übertragung von Immobilien etliche Dinge zu prüfen und zu erledigen: So muss die Finanzierung der Immobilie sichergestellt und ggf. durch eine Finanzierungsbestätigung der Bank garantiert sein. Die Übergabe oder Löschung vorhandener Lasten im Grundbuch, wie Grundschulden, Hypotheken und weiterer Rechte und Ansprüche Dritter sind zu regeln. Für ein eventuell vorhandenes Vorkaufsrecht der Kommune auf das Grundstück muss eine Verzichtserklärung eingeholt werden.
Auch hierbei unterstützt der Notar.
Diese und weitere Punkte, wie Grunderwerbssteuer, Modalitäten von Zahlung und Fälligkeit sowie auch Mängelgewährleistung beim Immobilienkauf werden im Fachartikel vorgestellt und verständlich erklärt:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/informationen-zum-immobilienkaufvertrag/
Zusätzliche Informationen zum Immobilienrecht sowie dem Erwerb und Verkauf von Grundstücken, Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Frankfurt am Main:
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Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
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