Bundesrat billigt Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen: "Lang erwartete Anpassung an die digitale Realität"
30.09.2024
Immobilien

Mit der Zustimmung des Bundesrates haben Wohnungseigentümer künftig die Wahl: Sie können entscheiden, ob sie ihre Versammlungen virtuell, in hybrider Form oder weiterhin klassisch in Präsenz abhalten. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V., der diese Reform seit Langem gefordert hatte, begrüßt die Entscheidung des Bundesrates: "Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen rein virtuell abzuhalten, ist die lang erwartete Anpassung an die digitale Realität", betont BVI-Präsident Thomas Meier. "Die Gesetzesänderung bietet Verwaltern und Eigentümern endlich die Flexibilität, die in der modernen Arbeitswelt und im Alltag schon lange selbstverständlich ist." Der Verwaltungsprozess werde dadurch effizienter, kostensparender und zeitgemäßer.
Rückschritt gegenüber ursprünglichem Entwurf
Trotz dieser Fortschritte sieht Meier auch kritische Punkte: "Die gesetzliche Vorgabe, jährlich mindestens eine Präsenzversammlung abzuhalten, stellt einen Rückschritt im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf dar." Bis 2028 ist eine solche Zusammenkunft Pflicht, es sei denn, die Eigentümergemeinschaft beschließt einstimmig, darauf zu verzichten. "Diese Regelung könnte die Praxis bremsen, denn selbst wenn 49 von 50 Eigentümern die digitale Versammlung befürworten, kann eine einzige Gegenstimme die Flexibilität der gesamten Gemeinschaft blockieren", erklärt der BVI-Präsident. Erst die Zukunft werde daher zeigen, ob virtuelle Versammlungen wirklich die Norm würden.
Zu wünschen wäre es, denn virtuelle Versammlungen sparen allen Beteiligten Kosten und Zeit, da Onlinetermine meist leichter zu finden sind und lange Anfahrtswege entfallen. Überdies steigere die Gesetzesänderung die Attraktivität des Verwalterberufs und erleichtere damit das Anwerben von Fachkräften.
Klare Verhältnisse bei Balkonkraftwerken
Neben der Zulassung rein virtueller Eigentümerversammlungen hat der Bundesrat auch weitere Änderungen am Wohnungseigentumsrecht gebilligt. Dazu gehört die Anerkennung baulicher Veränderungen für Steckersolargeräte, auch als Balkonkraftwerke bekannt, als privilegierte Maßnahme. Künftig können Wohnungseigentümergemeinschaften die Installation dieser Geräte nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen.
Auch diese Anpassung begrüßt der BVI ausdrücklich, denn in der Praxis kam es gerade bei Balkonkraftwerken in Wohnungseigentümergemeinschaften oft zu unnötigen Konflikten. Die neue Regelung schafft nun endlich klare Verhältnisse und erleichtert den Eigentümern, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten, ohne auf langwierige Abstimmungsprozesse angewiesen zu sein. Gleiches gilt für Mieter, die nun einen Anspruch auf die Erlaubnis ihres Vermieters zur Installation eines Steckersolargeräts haben.
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