BVI fordert Entbürokratisierung und klare Weichenstellung für das Heizungsgesetz
11.03.2025 / ID: 425430
Immobilien

"Die gesetzlichen Vorgaben sind komplex, die Förderlandschaft unübersichtlich - das hemmt dringend erforderliche Investitionen und erschwert die finanzielle Unterstützung", kritisiert Meier. Um die Klimaziele nicht zu gefährden, müssen die politischen Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen im Wohnungseigentum grundlegend verbessert werden, fordert der BVI mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen in einem aktuellen Schreiben an die neuen Bundestagsabgeordneten.
Heizungsgesetz entschlacken und verlässliche Förderstrukturen schaffen
"Mit über 100 Paragrafen und einer Vielzahl an Förderprogrammen ist das Heizungsgesetz ein Bürokratiemonster", ärgert sich Meier. Damit Immobilienverwaltungen Sanierungsprojekte im Wohnungseigentum zügig und wirtschaftlich umsetzen können, müsse das Regelwerk dringend entschlackt werden. Konkret setzt sich der Verband für eine Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben und eine verlässliche, zielgerichtete Förderpolitik ein. Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern dürften nicht länger benachteiligt werden, sie müssten im Heizungsgesetz endlich die gleiche Berücksichtigung finden wie Mieter und Einfamilienhausbesitzer, heißt es im Schreiben an die Politiker.
Ein weiteres Hindernis seien die zu kurzen Fristen für Förderanträge. Eigentümergemeinschaften brauchten aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Beschlussverfahren Vorlaufzeiten, um Entscheidungen zu treffen und damit Investitionen sicher auf den Weg zu bringen. Der Branchenverband fordert deshalb verlängerte Antragsfristen und frühe Förderzusagen, damit notwendige Mittel auch genutzt werden können.
Faire Vergütung für Immobilienverwalter
"Als Manager der Wohnungseigentümergemeinschaft tragen Deutschlands Verwalter die Verantwortung für die Umsetzung energetischer Maßnahmen, müssen derzeit aber in der Regel für jede einzelne Maßnahme individuelle Vergütungsvereinbarungen treffen", erklärt Meier. Das führe zu erheblichen Verzögerungen. Der BVI schlägt deshalb ein gesetzlich verankertes Vergütungssystem vor, das sich an den Modernisierungskosten orientiert. Eine Honorarordnung nach Vorbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) könne als Grundlage für eine faire Bemessung dienen - mit einem Basishonorarsatz und einem prozentualen Zuschlag von einer bestimmten Schwelle an.
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