Vermieter sollten vorsorgen - 2010 milliardenschwere Mietausfälle
29.03.2011
Immobilien
2,42 Milliarden Euro (Schutzgemeinschaft Haus & Grund) betrugen die Mietausfälle im vergangenen Jahr, die Vermieter in Deutschland trafen. Grund für diese Zahlungsausfälle können Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sein, eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Mieters oder sogenannte Mietnomaden, auch Miettouristen genannt.
Seit dem 01. Januar 2011 gibt es von http://www.vermietsicher.de die Mietausfallversicherung. Ein neues Modell für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Immobilien- bzw. Wohnungseigentümer. Kleiner Einsatz - sichere Vorsorge!
Trotz Bonitätsprüfung und vergewisserter Seriosität Ihrer Mietinteressenten können Sie sich nie ganz sicher sein, ob sich hinter der "Fassade" nicht ein Zeitgenosse mit betrügerischen Absichten verbirgt - schwarze Schafe gibt es hier genügend. Jährlich entstehen Kosten von rund 2,5 Milliarden Euro aufgrund von Mietausfällen. Über die Anzahl der Mietnomaden gibt es in Deutschland keine gesicherten Erkenntnisse. Jedoch belegen Erhebungen aus übereinstimmenden Presseberichten, dass die jährliche Schadensquote um 7-10% steigt. Die entgangenen Mieteinnahmen bedrohen Vermieter mitunter gar in ihrer Existenz, besonders bei vermietetem Wohnungseigentum, da neben den Zahlungsausfällen ggf. Kreditbelastungen durch eine Fremdfinanzierung der Immobilie anfallen und die Wiederherstellung einer abgewohnten oder gar zerstörten Mieteinheit zusätzlich hohe Kosten birgt.
Um eine Liquiditätskrise des Vermieters abzufedern, bietet http://www.vermietsicher.de eine transparente und sichere Lösung: Der Vermieter zahlt je nach Versicherungssumme einen Beitrag zur Absicherung vor Mietausfällen - Partner ist die R+V Versicherung. Kommt es zum Mietausfall, übernimmt http://www.vermietsicher.de die Forderung und überweist dem Vermieter die ausgefallene Miete. Von einem rechtlich schwierigen und langwierigen Verfahren des Forderungseinzugs ist der Vermieter befreit. Durch die rechtzeitige Vorsorge bleibt er somit im Falle des Falles liquide.
Ein Praxis-Beispiel: Wer eine Wohnung zu einer monatlichen Nettomiete von 500 Euro vermietet hat, erwartet 6000,- Euro pro Jahr als Mieteinnahme. Um die Mieteinnahme tatsächlich zu realisieren, kann der Vermieter bereits ab 54,90 Euro Jahresbeitrag, das entspricht einer Schadensleistung von 5000,- Euro, sicherstellen, dass im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunwilligkeit eines Mieters http://www.vermietsicher.de einspringt. Hierbei ist zu beachten, dass die durchschnittliche Schadenssumme bei Mietausfall, ggf. im Zusammenhang mit Mietnomaden und der daraus resultierenden Beschädigung der Immobilie, bei rund 9000,- bis 11000,- Euro liegt. Bei dieser Berechnung empfehlen wir daher eine Absicherung bis 10000,- Euro mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 74,90 Euro.
Rechtslage: Der Vermieter darf nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen, wenn der Mieter bei zwei aufeinander folgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB) oder insgesamt mit dem Betrag von zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB) im Rückstand ist.
Der Vermieter muss die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung tragen und hat oft noch hohe Sanierungs- und Renovierungskosten. Diese beim Mieter einzutreiben scheitert oftmals an dessen Zahlungsunfähigkeit.
Durch das Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse begeht der Mieter einen sogenannten Eingehungsbetrug, der gemäß § 263 StGB strafbar ist - was allerdings jemanden, der ohnehin nicht vorhat, die Miete zu zahlen, kaum davon abhalten wird. In diesem Zusammenhang wird auch von Einmietbetrug oder Einmietungsbetrug gesprochen.
Es gibt Möglichkeiten, Mietausfälle zu vermeiden. Informieren Sie sich noch heute über unsere Mietausfallversicherung! 0800-0122333
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