Pressemitteilung von Peter Höschl

Kostenloser Ratgeber erläutert alles Wichtige zur EU-Verbraucherrechte-Richtlinie ab 13.06.2014


19.02.2014 / ID: 157831
Internet & Ecommerce

München, 19.02.2014: Nach wie vor gibt es kaum etwas im E-Commerce, das die Gemüter so erhitzt, wie das Thema Abmahnungen. Immerhin geben in Studien mehr als die Hälfte der befragten Onlinehändler an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal abgemahnt worden zu sein. Als häufigste Abmahnbegründungen gelten dabei Fehler beim Widerrufsrecht und dem Wettbewerbsrecht allgemein. Während durch unzählige Urteile in der Vergangenheit Rechtssicherheit für die Widerrufsbelehrung nach "altem Recht" generiert wurde, müssen solche klärenden Entscheidungen nun erst wieder neu ergehen.

Denn die EU hat durch die Erstellung ihrer Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) nun neue einheitliche Vorgaben für den europäischen E-Commerce geschaffen. Dabei hat sich der europäische Gesetzgeber neben seinem Anspruch an einen möglichst hohen Verbraucherschutz auch an den Bedürfnissen der Unternehmer orientiert: Neben weiteren verbraucherschützenden Regelungen werden zu Gunsten der Online-Händler auch solche eingefügt, die sie beim Betrieb ihres Unternehmens unterstützen sollen.

Andere Schutzvorschriften aus älteren Richtlinien wurden sogar gelockert, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu schaffen. Die für Online-Händler relevantesten Änderungen sind die des Widerrufsrechts im Fernabsatz bei Verträgen mit Verbrauchern. Daneben sind aber auch die Neuregelungen zu den Informationspflichten und anderen Vorschriften bei Verbraucherverträgen zu beachten. Erleichterungen gibt es bei der Pflicht zur Preisangabe.

Markus Kluge, Geschäftsführer der Protected Shops GmbH, sieht die Einführung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dennoch mit etwas gemischten Gefühlen: "Die Einführung von EU-weit einheitlichen Rechtsgrundlagen ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Dennoch steht zu befürchten, dass sich hier wieder Lücken für Abmahnungen auftun, welche erst nach und nach von der Rechtsprechung geschlossen werden können. Es ist daher quasi

Pflicht eines jeden Online-Händlers sich mit den kommenden Änderungen auseinanderzusetzen und entsprechend vorzubereiten."

Kostenloser Ratgeber gibt konkrete Handlungsanweisungen

Welche Änderungen im Online-Handel zwingend zu beachten und welche Fallstricke zu erwarten sind, erläutert nun ein kostenloses Whitepaper von Protected Shops GmbH, in Zusammenarbeit mit shopanbieter.de, plentymarkets GmbH und Shopware AG.

Der Ratgeber "Neue rechtliche Spielregeln im Onlinevertrieb: Das ändert sich für Onlinehändler 2014" gibt mit seinen praxisorientierten Schnellübersichten nicht nur einen umfassenden Überblick, sondern auch konkrete Handlungsanweisungen an die Hand. Das Whitepaper steht allen Interessierten kostenlos unter http://www.protectedshops.de/neues-verbraucherrecht zur Verfügung.

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