"Gefällt mir" Buttons verstoßen meist gegen Datenschutz - Aber: Sie sind kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
17.10.2011
Internet & Ecommerce
Kaum noch eine Internetseite, auf denen heute keine sogenannten Social Plugins von Xing, Twitter & Co. oder der bekannte "Gefällt mir"-Knopf von Facebook eingebunden ist. Das Problem für den Website-Betreiber: Die kleinen Buttons bergen nicht selten Stolperfallen datenschutzrechtlicher Natur. Denn wenn zum Beispiel Nutzer, die gerade bei Facebook eingeloggt sind, einen "Gefällt mir"-Button anklicken, werden dabei personenbezogene Daten übermittelt.
In dieser Hinsicht versteht das deutsche Rechtssystem keinen Spaß: Eine solche Datenübermittlung darf nur nach Aufklärung des Betroffenen sowie dessen Zustimmung in die Übermittlung erfolgen. Daher stellen Facebook-Buttons derzeit in den meisten Fällen einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.
Allerdings kann das nicht auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoß gewertet werden, wie kürzlich das Landgericht Berlin (Beschluss vom 14.03.2011, Aktenzeichen: 91 O 25/11) und auch das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 29.04.2011, Aktenzeichen: 5 W 88/11) entschieden haben.
Tipp für Händler: Wer Social Plugins und insbesondere den Facebook-Button auf seiner Webseite einsetzt, sollte zumindest seine Datenschutzerklärung anpassen und gegebenenfalls eine juristische Beratung in Anspruch nehmen. Denn selbst wenn kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt, kann dennoch der Datenschutzrechtsverstoß abgemahnt und zusätzlich auch mit einer Geldbuße belegt werden.
Tipp für Kunden: Vorsicht ist generell geboten, wenn man im Internet einen solchen Button anklickt oder sich auf Social Media Portalen bewegt. Im Hintergrund werden oft mehr Daten von an Dritte übermittelt, als manchem Verbraucher lieb ist.
Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter http://www.rechtssicher.info.
Dieser und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden sich unter https://www.iclear.de/index.php?id=158 &L=0.
http://www.iclear.de
iclear GmbH
M2, 17 68161 Mannheim
Pressekontakt
http://www.digitmedia-online.de
digit media
Schulberg 5 72124 Pliezhausen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Herbert Grab
02.12.2015 | Herbert Grab
Forschungsprojekt: Leben im Alter
Forschungsprojekt: Leben im Alter
10.11.2015 | Herbert Grab
Besser leben im Alter - Wenn das Haus mitdenkt
Besser leben im Alter - Wenn das Haus mitdenkt
22.09.2014 | Herbert Grab
Neue Studie zeigt: Defekte Smartphones kosten Bundesbürger 5,2 Milliarden Euro
Neue Studie zeigt: Defekte Smartphones kosten Bundesbürger 5,2 Milliarden Euro
01.07.2014 | Herbert Grab
Wacken Open Air mit Hämatom und 4merch
Wacken Open Air mit Hämatom und 4merch
25.06.2014 | Herbert Grab
goFit-Gesundheitsmatte jetzt auch in Deutschland bestellbar
goFit-Gesundheitsmatte jetzt auch in Deutschland bestellbar
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.11.2024 | ECOMMERCE ONE AcquiCo GmbH
ECOMMERCE ONE zeigt: Viele Online-Händler sind nicht auf E-Rechnungspflicht vorbereitet
ECOMMERCE ONE zeigt: Viele Online-Händler sind nicht auf E-Rechnungspflicht vorbereitet
22.11.2024 | Akeneo
Akeneo präsentiert neues Markenbild
Akeneo präsentiert neues Markenbild
22.11.2024 | metaprice GmbH
Vorteile von Prime Reading, die du kennen solltest
Vorteile von Prime Reading, die du kennen solltest
19.11.2024 | Commify Germany GmbH
Esendex revolutioniert WhatsApp Business: Neue Signup Funktion für blitzschnellen Einstieg
Esendex revolutioniert WhatsApp Business: Neue Signup Funktion für blitzschnellen Einstieg