Pressemitteilung von Herbert Grab

iclear Rechtstipp: Darstellungen auf Produktfotos sind verbindlich


Internet & Ecommerce

Ohne Zweifel: Waren lassen sich auch im Internet besser verkaufen, wenn sie nicht nur mit Text beschrieben, sondern wenn sie mit einem oder mehreren Fotos "ins rechte Licht" gerückt werden. Doch genau darin liegt eine gewisse Versuchung für den Anbieter, seine Produkte durch die Abbildungen optisch aufzuwerten. Ein Vorgehen, das einer juristischen Prüfung nicht stand hält.

Produktabbildungen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht "geschönt" sein. Außerdem sollten sie nicht mehr abbilden, als tatsächlich mit der angebotenen Ware verkauft werden soll. So darf beispielsweise das Foto eines zum Verkauf stehenden Autos keine Standheizung zeigen, wenn eine solche nicht mit verkauft werden soll. Dies hat jedenfalls der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12.01.2011 (AZ: VIII ZR 346/09) so entschieden.

Tipp für Händler: Achten Sie bei Fotos beziehungseise Grafiken genau darauf, was diese zeigen, wenn Sie damit bestimmte Produkte bewerben. Soll etwa bestimmtes Zubehör nicht mit veräußert werden, das jedoch auf dem Produktfoto zu sehen ist, dann sollte entweder ein anderes Bild zum Einsatz kommen oder zumindest ein klarstellender Hinweis wie "Zubehör nicht im Lieferumfang enthalten" im Bildtext untergebracht werden.

Tipp für Kunden: Sowohl der Beschreibungstext als auch das Produktfoto sind maßgebliche Angaben, die das Produkt beschreiben, das in einem Onlineshop angeboten wird, und die letztlich für die Kaufentscheidung ausschlaggebend sind. Verlassen Sie sich daher nicht nur auf eines von beiden, sondern machen Sie sich stets ein Gesamtbild, indem Sie zum Beispiel genau auf Text und Bild achten oder auch das Produkt, sofern möglich, in Shops anderer Anbieter vergleichen.

Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen. Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden sich unter http://www.rechtssicher.info.

Diesen und weitere iclear-Rechtstipps für Online-Händler finden Sie unter https://www.iclear.de/index.php?id=158 &L=0.
iclear Rechtstipp Online-Handel Produktbilder verbindlich

http://www.iclear.de
iclear GmbH
M2, 17 68161 Mannheim

Pressekontakt
http://www.digitmedia-online.de
digit media
Schulberg 5 72124 Pliezhausen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Herbert Grab
02.12.2015 | Herbert Grab
Forschungsprojekt: Leben im Alter
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | Görs Communications - PR SEO Content Marketing
Suchmaschinenoptimierung (SEO) Manager
19.04.2024 | metaprice GmbH
Kaufland.de erhöht seine Verkaufsgebühren
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 103
PM gesamt: 409.286
PM aufgerufen: 69.429.767