Schutz vor Rentenversicherungspflicht - die erste Genossenschaft für IT-Freelancer
04.10.2016 / ID: 241098
IT, NewMedia & Software
Kelkheim, 04.Oktober 2016
Für IT-Freelancer besteht immer die Gefahr von der Deutschen Rentenversicherung als rentenversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Dies kann für den Einzelnen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die 4Freelance recruitment eG ist nun die erste Genossenschaft für IT-Freelancer, die zum einen Projekte und Jobs vermittelt und zum anderen allen Mitgliedern durch ihre Rechtsform der Genossenschaft Schutz vor der Einstufung als rentenversicherungspflichtig bietet. Jeder IT-Freelancer kann in die Genossenschaft eintreten. Genosse wird man, wenn man mindestens ein Anteil erwirbt. So gehört man automatisch zur Genossenschaft und ist Mitanteilseigne). Dies entkräftet den rentenversicherungskritischen Punkt über den Zeitraum eines Projektes nur für einen Auftraggeber tätig zu sein.
Die 4Freelance recruiting eG ist die erste Genossenschaft für IT-Freelancer. Sie bietet Recruitingdienstleistungen von IT-Freelancern für IT-Freelancer an und tut dies bewusst in der Rechtsform einer Genossenschaft. Jeder Freiberufler aus dem Bereich IT kann Mitglied und damit Gesellschafter der Genossenschaft werden. Als Gesellschafter hat er Anteil an allen Auftraggeber, die die Genossenschaft hat. Das heißt, für die Deutsche Rentenversicherung ist er so gestellt, als ob er für mehrere Auftraggeber arbeitet - und fällt damit aus den Kriterien für die Rentenversicherungspflicht heraus.
Gleichzeitig behält der Freelancer die Freiheit zu wählen, über wen er seine Verträge mit seinen Kunden abschließen will: ob über die 4Freelance, über einen anderen Anbieter oder direkt mit dem auftraggebenden Unternehmen.
Warum ist es für viele Freelancer oftmals schwierig, mehrere Auftraggeber nachzuweisen?
IT-Projekte sind häufig sehr arbeitsintensiv und laufen über mehrere Monate. In dieser Zeit hat der IT-Freelancer meist nur einen einzigen Auftraggeber. Zudem sind Freelancer oft Solo-Selbstständige, beschäftigen also keine sozialversicherungspflichtigen Angestellte. Doch Selbstständige, die keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben und die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten, werden von der Deutschen Rentenversicherung als rentenversicherungspflichtig eingestuft.
Durch die Beteiligung an der Genossenschaft entfällt der rentenversicherungskritische Punkt, für die Dauer eines Projektes - was häufig über mehrere Monate gehen kann - nur für einen Einzelauftraggeber tätig zu sein. Für die kooperierenden Freiberufler ist dies eine ganz legale Möglichkeit, die Rentenversicherungspflicht abzuwenden.
Warum versuchen Freelancer oft die Rentenversicherungspflicht zu vermeiden?
Als Selbstständige müssen IT-Freelancer zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitnehmeranteil an die Rentenversicherung abführen. Das kann - je nach Einkommenssituation - die Selbstständigkeit teilweise unrentabel machen oder sogar dazu führen, dass das finanzielle Überleben in Gefahr ist.
Hinzu kommt, dass die Sozialversicherungsbeiträge über Jahre hinweg rückwirkend eingefordert werden können. Das kann zu Nachzahlungsforderungen im fünfstelligen Bereich führen. Für viele IT-Freelancer ist das finanziell nicht tragbar.
Der Genossenschafts-Bonus: Gute Vermittlungschancen auf dem Markt
Als Genossenschaft ist die 4Freelance verpflichtet, im Interesse ihrer Mitglieder zu handeln. Ihr Ziel ist daher nicht die Gewinnmaximierung, sondern die gute Auftragsauslastung ihrer Mitglieder. Anders als Vermittlungsagenturen nimmt sie einen geringeren Aufschlag auf den Tagessatz der Mitglieder. Sie kann so die Dienstleistungen günstiger anbieten - ohne die Mitglieder im Honorar zu drücken. Gleichzeitig sind die günstigen Konditionen ein Anreiz für die auftragvergebenden Unternehmen, die Freelancer von 4Freelance zu wählen.
Bildquelle: Flickr: Washington State House Republicans
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