Leitfaden zu den Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz
22.02.2018 / ID: 284415
IT, NewMedia & Software

Nach dem vom Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) sind einige Unternehmen der sogenannten KRITIS-Sektoren verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz ihrer betriebenen kritischen Infrastrukturen nach dem Stand der Technik zu treffen. Dies gilt es nach §8a(3) des BSI-Gesetzes spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dann anschließend mindestens alle zwei Jahre neu nachzuweisen. Um Unternehmen konkrete Hilfestellungen für die organisatorische Umsetzung zu geben, hat TÜV TRUST IT den Leitfaden "Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz" herausgegeben. Er bietet konkrete Antworten auf die 10 meistgestellten Fragen zu diesem Thema.
So beschäftigt sich die Praxishilfe inhaltlich damit, auf welcher Grundlage die Prüfungen zur Erbringungen des Nachweises erfolgen und wer die Prüfungen vornimmt. Auch welche Aufgaben diese Prüfstellen haben bzw. welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, wird in der Praxishilfe beschrieben. Gleichzeitig erfolgt eine Betrachtung der Aufgabenpflichten der KRITIS-Betreiber im Prüfungsprozess. Außerdem wird ausführlich erörtert, ob die Prüfung durch eine unabhängige Instanz durchgeführt werden muss und unter welchen Umständen Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen als Prüfstelle und Prüfer eingesetzt werden dürfen.
Weitere Fragen werfen den Blick darauf, welche Anforderungen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an die Prüfung bzw. das Nachweisverfahren stellt und ob eine Zertifizierung nach ISO 27001 ausreichend ist, um die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes zu erfüllen. Aber auch, welche Themen geprüft werden und wie die Prüfungen ablaufen sollten.
Der 9-seitige Leitfaden "Prüfungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz" kann kostenlos heruntergeladen werden unter https://it-tuv.com/publikationen/pruefungen-nach-dem-it-sicherheitsgesetz.
TÜV TRUST IT GmbH
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