Rechtssichere IT-Verträge
22.10.2012 / ID: 84549
IT, NewMedia & Software
Aufgrund fehlender Dokumentation und Vertragsgrundlagen scheitern tagtäglich mehrere IT-Projekte. Innovative Softwarelösungen und spannende Geschäftsmodelle landen unausgeführt in den Papierkorb. Die anfänglich als lästig und zeitraubend geschätzte Dokumentationserstellung und sicheren Gestaltung der IT-Verträge spart nachträglich nicht nur Ärger und Kosten, sondern dient auch als Leitfaden für die Vertragspartner hinsichtlich des Rahmens des geplanten Vorhabens.
Insbesondere für Mitglieder der Geschäftsleitung ist eine rechtssichere Gestaltung von Verträgen unerlässlich und von besonders großer Bedeutung, da grobe Verstoße zu einer persönlichen Haftung gegenüber dem Unternehmen führen können. Zu befürchten sind also nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen.
Welche sind die wichtigsten Regelungspunkte für die Gestaltung von IT-Verträgen:
1. Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte
Auf die Einräumung von Nutzungsrechten an der vertragsgegenständigen Software sollte besonders geachtet werden. Die Nutzungsrechte (auch Lizenzen genannt) müssen soweit wie möglich konkret beschrieben werden und den Umfang der Nutzung definieren. Am falschen Ende spart hier derjenige, der sich hier auf allgemeine Formulierungen verlässt.
Verschiedene Inhalte und Modelle sind hier möglich:
• Vervielfältigungsrechte
• Recht zur Dekompilierung
• Vertriebs- und Vermarktungsrechte ( Unterlizenzen)
2. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Auch im Rahmen der vertraglichen Gestaltung der Mängelbeseitigung- und Gewährleistungsklauseln ist Vorsicht geboten. Zu weit gefasste Regelungen insbesondere im B2C – Bereich sind oft unwirksam und finden daher keine Anwendung.
3. Haftungsbeschränkung
Die fehlende, wirksam gestaltete Haftungsbeschränkung kann für Unternehmen zur uferlosen Haftung führen und ist regelmäßig mit empfindlichen unvorhersehbaren Schadensersatzansprüchen verbunden. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich die Haftung wirksam zu beschränken. Dabei sollte geachtet werden, ob die Klausel im Rahmen eines individuellen Vertrages ausgehandelt wird oder als AGB gestaltet werden soll, da in AGB die Haftung nur begrenzt eingeschränkt werden kann. Dies gilt sowohl für klassische AGB, als auch für alle Verträge, die für eine mehrfache Verwendung gestaltet worden sind.
Fazit: Die umfassende Vielfalt der gesetzlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit IT-Verträgen Anwendung finden darf nicht unterschätzt werden. Fehlerhafte oder sogar fehlende vertragliche Grundlage führen regelmäßig zum Scheitern von IT-Projekten, verbunden mit hohen Zeit- und Kostenaufwand.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen vertraglichen Fragestellungen im Zusammengang mit Ihrem IT-Projekt. Wir gestalten Ihre mit der erforderlichen Sorgfalt und unterstützen Sie im Rahmen von schwierigen Vertragsverhandlungen.
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