Gateway-Diskussion: Administrieren statt betreiben
29.11.2012 / ID: 90811
IT, NewMedia & Software
In der aktuellen Diskussion um die Messzugangsverordnung (MessZV) nach § 21 EnWG und die neue Rolle des Gateway-Betreibers empfiehlt der EDNA Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V., sich auf die Funktion eines neutralen "Gateway-Administrators" (GWA) zu beschränken. In einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie betont EDNA, dass es bei dieser neuen Rolle in erster Linie um die Garantie eines sicheren Datenaustauschs über das Gateway gehe, der durch eine entsprechende Verschlüsselung erreicht wird. Das Gerät selbst könne beispielsweise durch den Messstellenbetreiber installiert werden. "Es ist wirtschaftlich nicht darstellbar, dass beim Kunden vor Ort zwei Techniker für die Installation eines elektronischen Zählers und des Gateways erscheinen müssen, nur weil es für diese Komponenten zwei separate Marktrollen gibt. Die Übertragung der Schlüsselinformationen auf das Gateway kann jederzeit auch elektronisch und durch eine neutrale Instanz erfolgen", begründet Heinrich Lang vom ifed Institut als Vorsitzender der EDNA-Projektgruppe "WiM" den Ansatz. Auf diese Weise könne auch die Zahl der GWA begrenzt werden - etwa auf einen je Regelzone. Die Rolle des GWA kann dabei unabhängig vom Übertragungsnetzbetreiber sowohl von einem Unternehmen als auch von einer Behörde übernommen werden.
Sollte eine Trennung zwischen dem eigentlichen Gateway-Betrieb und der neutralen Funktion des GWA nicht erfolgen, sieht EDNA die große Gefahr, dass wegen unterschiedlicher Interessenslagen von Gateway-Betrieb, Messstellenbetrieb und Gateway-Administration die Marktentwicklung gestört wird. So könnte es passieren, dass der GWA ein Monopol für Zusatz-dienstleistungen aufbaut und dadurch die Basis für innovative Geschäfts-modelle der Messstellenbetreiber zerstört. Um die Akzeptanz beim Kunden zu fördern, sollte es nur einen Verantwortlichen für die Funktion der Messeinrichtung inklusive der Datenübertragung geben. Dies wäre nach Ansicht von EDNA der Messstellenbetreiber.
"In der aktuellen Marktkommunikation hat sich bei der Zusammenarbeit zwischen ÜNB, BIKO, VNB und Lieferant das Prinzip bewährt, dass ein Marktrolleninhaber die Datenhoheit hat - insbesondere im Blick auf Plausibilisierung und Ersatzwertbildung. Dies sollte für die Netznutzungs-abrechnung auch in Zukunft erhalten bleiben", führt Heinrich Lang weiter aus. Für die Abrechnung zwischen Lieferant und Kunden sieht EDNA künftig jedoch eine neue Situation, die einen unabhängigen Zugriff der Marktrollen auf die Daten des Gateways sinnvoll macht. Eine ausschließlich zentrale Tarifierung durch den GWA, wie aktuell vorgesehen, birgt die Gefahr, dass Tarifänderungen eines Lieferanten (etwa aufgrund des aktuellen Marktgeschehens) im Flaschenhals GWA stecken bleiben. Gerade eine dynamische Tarifierung ist jedoch ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz des Smart Metering beim Endkunden. Nach Ansicht von EDNA werden Prozesse und Regeln benötigt, um sicherzustellen, dass jede Marktrolle die relevanten Zählerstände oder andere Informationen zur richtigen Zeit zur Verfügung hat.
EDNA weist zudem darauf hin, dass der Schutz der gesamten Datenkette neu diskutiert werden muss, damit sich auch für den Datenaustausch zwischen den Marktrollen per EDIFACT das gleiche Sicherheitsniveau erreichen lässt, wie es zwischen Zähler und Gateway angestrebt wird. Sollte hier eine Umstellung erforderlich sein, müsste die Anpassung der etablierten Prozesse zeitlich von der Anfangsphase der Smart-Meter-Einführung entkoppelt werden, damit der Markt letztere ohne größere Probleme umsetzen kann.
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